Bachelorarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Hochschule Heilbronn Technik Wirtschaft Informatik, Sprache: Deutsch, Abstract: Zielsetzung der Arbeit ist es, die Entstehung von Unterschiedsbeträgen im Rahmen der Kaufpreisallokation darzulegen und deren bilanzielle Behandlung nach HGB und IFRS ausführlich zu beleuchten. Bestehende Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Rechnungslegungsnormen sollen dabei hervorgehoben werden. Da die bilanzielle Behandlung von Unterschiedsbeträgen nicht nur umstritten ist, sondern auch erhebliche Anwendungsprobleme sowie Ermessensspielräume mit sich bringt, ist diese kritisch zu hinterfragen. Daher sollen die bestehenden Problematiken und Ermessensspielräume unter Berücksichtigung empirischer Daten erläutert sowie mögliche Lösungsansätze unter Berücksichtigung der aktuellen Tendenzen in Literatur, Praxis und Gesetzgebung aufgezeigt werden. Bilanziell erfasst werden positive Unterschiedsbeträge unter dem sog. GoF bzw. Goodwill, während negative bzw. passive Unterschiedsbeträge gesondert behandelt werden. Doch mit der Bilanzierung eines GoF bzw. Goodwills kommt eine der kontroversesten Fragestellungen in der Rechnungslegung auf. Denn unabhängig davon, ob der Vorgehensweise des HGB oder des IFRS gefolgt wird, ergeben sich bei der Bilanzierung eines GoF bzw. Goodwills eine Vielzahl von Anwendungsproblemen und Ermessensspielräumen. Im Fokus der Kritik stehen dabei insbesondere die Regelungen des IFRS 3 und des IAS 36. Der darin geregelte Impairment-Only-Approach umfasst die Regelungen zu der Folgebewertung eines Goodwills und kann in Bezug auf die Erfassung von Wertminderungen mit "too little and too late" beschrieben werden. Neben den seit der Einführung des Impairment-Only-Approach üblichen Diskussionen nehmen diese infolge des Diskussionspapieres "Business Combinations - Disclosures, Goodwill and Impairment" (kurz DP/2020/1) erneut Fahrt auf. Die erneute Auseinandersetzung mit dem Impairment-Only-Approach durch das IASB kann dabei als längst überfällig bezeichnet werden, denn das "314-Milliarden-Risiko der Dax-Konzerne" "hängt wie ein Damoklesschwert über den Unternehmen und ihren Anteilsscheinen."
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