Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Lüneburg (Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Das vorliegende Werk wendet sich insbesondere an Personen, die sich über die bilanziellen Hintergründe von Zweckgesellschaften informieren möchten bzw. für Personen, die über die Hypothekenkrise und ihre Auswirkungen oder über den Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wissenschaftliche Abhandlungen schreiben. Die Arbeit behandelt die aktuelle bilanzielle Behandlung von Zweckgesellschaften (SPEs: special purpose entities) nach HGB, IFRS und US-GAAP und gibt einen Überblick über die derzeitigen Bestrebungen der Gesetzgeber/Standardsetter, die (nicht) vorhandenen Regelungen auszuweiten. Nach dem Zusammenbruch des amerikanischen Energieriesen Enron rückte diese bilanzpolitische Maßnahme, mit der man vor allem eine "Off-Balance-Sheet"- Bilanzierung von Verbindlichkeiten beabsichtigte, in den Vordergrund. Ziele sind die Verschleierung der wahren Verhältnisse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und/oder eine verbesserte Finanzierung durch Leasingbilanzierung oder Asset-Backed-Securisationen. Im Hinblick auf die Hypothekenkrise im Bankensektor im August 2007 unterstützt das Werk das Verständnis für im Hintergrund abgelaufenen Transaktionen. Hierfür haben vor allem die IKB und die Sachsen LB Zweckgesellschaften eingesetzt, die in so genannte "Credit Debt Obligations" (CDOs) investierten, die von Ratingagenturen mit "AAA" klassifiziert wurden. Diese CDOs beinhalten unter anderem von amerikanischen (Hypotheken-)Banken verkaufte und gebündelte Kredite (ABS-Transaktionen), die auch "Subprime"-Kreidte beinhalteten. Die im Ausland tätigen SPEs tauchten nicht in den Bilanzen der IKB oder Sachsen LB auf. Dafür bargen diese SPEs aber erhebliche Risiken in sich, die erst aufgrund der Zahlungsunfähigkeit von amerikanischen Hausbauern, verursacht durch die steigende Zinsbelastung, auftauchten und beide Banken wegen gegebener Liquiditätsgarantien erheblich in Schieflage brachten. Anfang Oktober 2007 hat nunmehr der deutsche Gesetzgeber reagiert. Das Bundesjustizministerium veröffentlichte einen Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes, dass auch die Berücksichtigung von Zweckgesellschaften im Konzernabschluss fordert. Damit wird die Einbeziehung von SPEs in den handelsrechtlichen Konzernabschluss im Rahmen einer einheitlichen Leitung ohne Vorliegen eines Beteiligungsverhältnisses vorgeschrieben, wodurch eine Annäherung an die internationalen Regelungen erreicht wurde.
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