Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Ruhr-Universität Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Auseinandersetzung mit der Problematik der Bilanzierung bzw. Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten nach IFRS. Im Rahmen einer Analyse werden die Vorschriften zur Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten nach IAS 19 daraufhin überprüft, ob sie einen Beitrag zur Erfüllung des Rechnungslegungszwecks leisten. Der Primäre Zweck jeder Regulierung sollte die Steigerung der Effizienz und/oder der Gerechtigkeit sein. Daraus läßt sich als Subzweck der Rechnungslegung "Schutz der Kapitalgeber" ableiten. IFRS versucht einen Schutzbeitrag durch 'Gewinnermittlung zur Informati-onsvermittlung' und durch 'sonstige Informationsvermittlung' zu leisten. Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen für Rechnungslegungsvorschriften abgeleitet, die zur Vermittlung von entscheidungsnützlichen Informationen führen können. Nach einer ausführlichen Darstellung werden einige wesentliche Unterschiede zur Bilanzierung von Pensionsrückstellungen nach deutschem Handelsrecht aufgegriffen. Bezogen auf den Gegenstand dieser Arbeit zeigt sich, dass die deutschen Regelungen den der IFRS in der Hinsicht überlegen sind, dass sie grundsätzlich von vornherein keine versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste zulassen. Bei der Analyse werden auf logisch-deduktivem Wege die Auswirkungen der drei Erfassungsmöglichkeiten für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste nach IFRS auf Bilanz (-position) und Gewinn überprüft. Es werden die zur Erreichung der Zwecke abgeleitete Anforderungen als Maßstab genommen, und somit zur Beurteilung der Erfassungsmöglichkeiten herangezogen. Es stellte sich heraus, dass die Korridormethode die "schlechteste" Alternative ist, weil sie zu keiner informativen Bilanz (-position) und zu keinem informativen Gewinn führt. Die sofortige vollständige erfolgswirksame Erfassung führt zwar zu einer informativen Bilanz, aber genauso wenig wie die Korridormethode zu einem informativen Gewinn. Einzig die neu eingeführte dritte Möglichkeit der sofortigen erfolgsneutralen Erfassung kann aus Informationsgesichtspunkten die Jahresabschlussleser bzw. Kapitalgeber befriedigen. Dieses Ergebnis zeigt sich ebenfalls bei Betrachtung einiger Unternehmen aus der Praxis. Diese Methode ist somit zweckmäßig. Eine Analyse der "sonstigen Informationsvermittlung" zeigt, dass die von IAS 19 geforderten Anhangsangaben vorbildlich, und zur Erreichung der Zwecke geeignet sind.
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