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Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Ein Internetauftritt erfüllt aus Sicht der Unternehmen immer wichtigere Funktionen in Bereichen wie der Öffentlichkeitsarbeit und des E-Commerce. Aufgrund dieser zunehmenden Bedeutung des Internetauftritts nehmen die Ausgaben für dieses Medium immer größere Dimensionen an. Im Rahmen der Arbeit wurde untersucht, wie die Ausgaben zur Erstellung von Internetauftritten nach IAS, US-GAAP und HGB zu bilanzieren sind und inwieweit dadurch die z. T. verschiedenen Interessen der Jahresabschlussadressaten berücksichtigt werden. Das Ergebnis der Untersuchungen ist, dass…mehr

Produktbeschreibung
Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Ein Internetauftritt erfüllt aus Sicht der Unternehmen immer wichtigere Funktionen in Bereichen wie der Öffentlichkeitsarbeit und des E-Commerce. Aufgrund dieser zunehmenden Bedeutung des Internetauftritts nehmen die Ausgaben für dieses Medium immer größere Dimensionen an. Im Rahmen der Arbeit wurde untersucht, wie die Ausgaben zur Erstellung von Internetauftritten nach IAS, US-GAAP und HGB zu bilanzieren sind und inwieweit dadurch die z. T. verschiedenen Interessen der Jahresabschlussadressaten berücksichtigt werden. Das Ergebnis der Untersuchungen ist, dass Ausgaben für extern erstellte, entgeltlich erworbene Internetauftritte nach den Rechtskreisen von IAS, US-GAAP und HGB aktivierungspflichtig sind, und infolgedessen die Informationsinteressen der Jahresabschlussadressaten an einem vollständigen Ausweis des Vermögens ausreichend berücksichtigt werden. Dagegen ist die bilanzielle Behandlung der Ausgaben bei selbst erstellten Internetauftritten in den drei Rechtskreisen unterschiedlich geregelt. Die Vorschriften nach IAS und US-GAAP bestimmen, dass die Ausgaben bei selbst erstellten Internetauftritten in Phasen des Erstellungsprozesses aufzuteilen sind. Ausgaben in der sogenannten Planungsphase sind sowohl nach IAS als auch nach US-GAAP sofort als Aufwand zu erfassen. Dagegen ist die Bilanzierung von Ausgaben in den Phasen der technischen Entwicklung unterschiedlich geregelt. Nach IAS sind diese Ausgaben nur dann zu aktivieren, wenn verschiedene Nachweise erbracht werden. Insbesondere nur dann, wenn der Internetauftritt es ermöglicht, Produkte oder Dienstleistungen online zu bestellen und durch den anschließenden Online-Vertrieb Erlöse erzielt werden können, sind die Ausgaben anzusetzen. Nach US-GAAP sind diese Nachweise für die Aktivierungsfähigkeit der Ausgaben nicht erforderlich, so dass auch Ausgaben für eine Website, bei der lediglich die unternehmenseigenen Produkte und Dienstleistungen ¿online¿ präsentiert werden, anzusetzen sind. Die Interessen der Jahresabschlussadressaten an relevanten und zuverlässigen Informationen über ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens werden im Ergebnis sowohl nach IAS als auch nach US-GGAP nicht ausreichend berücksichtigt, obwohl US-GAAP und IAS ausschließlich dem Informationszweck des Jahresabschlusses dienende Bilanzierungsregeln zur Verfügung stellen (wollen). Bei einer Bilanzierung nach HGB dürfen alle Ausgaben [...]

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