Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 13, Universität zu Köln (Lehrstuhl für Bilanz- und Steuerrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Dividende - respektive der gemäß § 174 Abs. 2 Nr. 2 AktG auszuschüttende Betrag oder Sachwert - ist der Teil des Gewinnes einer Aktiengesellschaft, den diese an ihre Aktionäre ausschüttet. Dabei gilt die Höhe der Dividende als Indiz für die wirtschaftliche Stärke eines Unternehmens. Aber auch für die Aktionäre selbst ist die Dividende von ausschlaggebender Bedeutung: nicht selten werden Beteiligungen aufgrund der zu erwartenden Dividende des jeweiligen Unternehmens ausgewählt. Im Rahmen der Bilanzierung von Dividenden ergeben sich dabei Probleme insbesondere bei der Frage des Zeitpunktes ihrer bilanziellen Erfassung: Ist die Dividende "phasengleich" oder "phasenverschoben" in dem jeweiligen Bilanzierungssystem HGB, Steuerbilanzrecht oder IFRS auszuweisen? Das vorliegende Manuskript gibt insofern unter Berücksichtigung und Darstellung der relevanten Urteile des BGH, EuGH und letztlich des BFH aus dem Jahre 2000 einen Überblick, wie und wann die Dividende in den Bilanzierungssystemen zu erfassen ist.
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