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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Fachhochschule Erfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die stetig steigende Bedeutung der immateriellen Vermögenswerte in den letzten Jahrzehnten ist es nur verständlich, dass auch die Nachfrage gegenüber den Gesetzgebern und Rechnungslegungsinstitutionen nach geeigneten Aktivierungskriterien und Bewertungsmethoden gestiegen ist. Die deutsche Gesetzgebung hat im Rahmen des im Jahr 2009 verabschiedeten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) unter bestimmten Voraussetzungen eine…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Fachhochschule Erfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die stetig steigende Bedeutung der immateriellen Vermögenswerte in den letzten Jahrzehnten ist es nur verständlich, dass auch die Nachfrage gegenüber den Gesetzgebern und Rechnungslegungsinstitutionen nach geeigneten Aktivierungskriterien und Bewertungsmethoden gestiegen ist. Die deutsche Gesetzgebung hat im Rahmen des im Jahr 2009 verabschiedeten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) unter bestimmten Voraussetzungen eine Aktivierungsfähigkeit für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte eingeführt. In den International Financial Accounting Standards (IFRS) hat der Wandel dazu geführt, dass immaterielle Vermögenswerte vermehrt separat und nicht als Bestandteil des Goodwill (Geschäfts- oder Firmenwert) ausgewiesen werden müssen. Auch im Zuge der Bewertung tauchen immer neue Problemstellungen auf. Ein kleiner Ausschnitt der Fragestellungen, die die heutige Rechnungslegung beschäftigt, lautet: Reichen diese Anpassungen, um dem schnellen ökonomischen Wandel der Wirtschaft gerecht zu werden? Muss die Bewertung der immateriellen Vermögenswerte eigenständig oder im Verbund mit anderen Vermögenswerten als Cash Generating Unit erfolgen? Wie lange wird der immaterielle Vermögenswert einen positiven Cashflow aufweisen und welcher Abschreibungsmethode ist zu folgen? In der Konsequenz muss daher die Frage gestellt werden, inwieweit die Rechnungslegungssysteme in der Lage sind, immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer abzubilden.