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Diplomarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,75, Christian-Albrechts-Universität Kiel (Institut für BWL), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Rechnungslegung dient als Kommunikationsmittel. Damit die Wirtschaftssubjekte und Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr untereinander Informationen austauschen können, müssen sie eine gemeinsame Sprache sprechen. Dieses Erfordernis hatte man in der Europäischen Gemeinschaft (EG) erkannt, und im Rahmen der Harmonisierung des Gesellschaftsrechts die 4., 7. und 8. EG-Richtlinie verabschiedet. Die Richtlinien…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,75, Christian-Albrechts-Universität Kiel (Institut für BWL), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Rechnungslegung dient als Kommunikationsmittel. Damit die Wirtschaftssubjekte und Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr untereinander Informationen austauschen können, müssen sie eine gemeinsame Sprache sprechen. Dieses Erfordernis hatte man in der Europäischen Gemeinschaft (EG) erkannt, und im Rahmen der Harmonisierung des Gesellschaftsrechts die 4., 7. und 8. EG-Richtlinie verabschiedet. Die Richtlinien wurden in Deutschland durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz in nationales Recht umgesetzt. Mit ihrer Hilfe konnte eine Verbesserung der Vergleichbarkeit der externen Rechnungslegung in den Staaten der EU - zumindest tendenziell - erreicht werden. Im Zuge der steigenden Auslandsaktivitäten deutscher Unternehmen und vor allem auf-grund der verstärkten Inanspruchnahme ausländischer Kapitalmärkte wird seit Anfang der 90er Jahre eine Diskussion über eine globale Harmonisierung der Rechnungslegung, d.h. über den Rahmen der EU hinaus, geführt. Wesentliche Ursache hierfür sind die An-forderungen, welche von ausländischen Börsenaufsichtsorganisationen an den vorzulegenden Abschluß gestellt werden: Je nach Land und Behörde werden hierfür entweder die International Accounting Standards (IAS) und/oder die United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) akzeptiert. Um diese Listing-Anforderungen zu erfüllen, wurden in Deutschland neben Überleitungsrechnungen (reconciliation) verstärkt Konzernabschlüsse aufgestellt, die sowohl den HGB-Vorschriften als auch den internationalen Normen entsprachen (duale Abschlüsse), oder es wurde zusätzlich zum HGB-Abschluß ein internationaler Abschluß erstellt (parallele Abschlüsse). Auf diese Entwicklungen hat der deutsche Gesetzgeber reagiert, indem mit dem KapAEG ein neuer § 292a in das HGB eingefügt wurde. Danach dürfen (erstmals für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 1999 beginnen) börsennotierte Mutterunternehmen einen befreienden Konzernabschluß und -lagebericht nach international anerkannten Rech-nungslegungsgrundsätzen aufstellen, sofern neben weiteren Anforderungen diese Abschlüsse im Einklang mit den EU-Richtlinien stehen und ihre Aussagekraft der eines HGB-Abschlusses gleichwertig ist.