Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1.7, Bergische Universität Wuppertal (Integrierter Studiengang Wirtschaftswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), das seit dem 29. Mai 2009 in Kraft getreten ist, steht das deutsche Bilanzrecht vor der größten Reform der letzten Jahrzehnte. Das BilMoG beeinflusst mehrere Gebiete der handelsrechtlichen Rechnungslegung. In Bezug darauf ist mit dem neugefassten § 254 HGB erstmalig eine explizite Regelung zur Zulässigkeit von Sicherungsbeziehungen und zu deren Bilanzierung in das HGB aufgenommen worden. Zwar ist es festzuhalten, dass bereits vor Verabschiedung des BilMoG die Abbildung einer Sicherungsbeziehung im Handelsrecht anerkannt war, hat der Gesetzgeber mit der Schaffung des § 254 HGB eine Regelungslücke beseitigt. Sicherungsbeziehungen basieren auf der Grundidee, dass durch den Einsatz von Sicherungsinstrumenten ein Grundgeschäft gegen bestimmte Risiken abgesichert wird. Wenn das Sicherungsinstrument die Realisation eines abgesicherten Risikos wirksam ausschließt, dann wird dies künftig durch die Bildung von Bewertungseinheiten bilanziert, sofern die Voraussetzungen des neuen § 254 HGB vorliegen. Die bilanzielle Abbildung von Sicherungen im Rahmen der Bewertungseinheit kann für Unternehmen jeder Branche, Größe und Rechtsform bedeutsam sein. Deshalb ist die Untersuchung relevant, wie werden die Sicherungsbeziehungen nach dem neugefassten § 254 HGB tatsächlich bilanziert? Darüber hinaus steht die Klarstellung der Teilprobleme, beispielsweise die Arten von Bewertungseinheiten, die Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten und die Berichterstattungspflichten, im Vordergrund. Der Beitrag stellt sowohl die neuen gesetzlichen Vorgaben als auch die Vorgehensweise zur Umsetzung anhand von Beispiel dar.
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