Bilder- und Nachrichtensuchmaschinen übernehmen fremde Informationen und Werke, oft ohne die Zustimmung der Rechteinhaber einzuholen. Constantin Fahl untersucht die Handlungen der Suchmaschinen-Betreiber umfassend auf ihre urheber-, persönlichkeits- und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit. Erörtert werden auch mögliche gesetzliche Privilegierungen und die Frage, welche Personen im Einzelnen zur Haftung herangezogen werden können. Die praxisnahe Darstellung umfasst die Rechtsdurchsetzung im In- und Ausland und macht konkrete Vorschläge für ein rechtmäßiges Verhalten der Suchmaschinen-Betreiber. Hinsichtlich der Nutzung von Thumbnails setzt sich der Autor mit dem BGH-Urteil vom 29.04.2010 »Vorschaubilder« auseinander. Ergebnis ist, dass auch nach diesem Urteil wichtige Rechtsfragen ungeklärt bleiben.