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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Neuere Geschichte, Note: 1,0, Humboldt-Universität zu Berlin (Institut für Geschichtswissenschaften), Veranstaltung: Bilderkult, Bildersturm und Bilderflut in der frühen Neuzeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Hinrichtung als Strafe erfreute sich seit der Antike großer Beliebtheit und erreichte im Mittelalter die Blüte eines unerschöpflichen Straftriebes, was sich in der Häufigkeit der Anwendung und in der – zum Teil grotesken – Differenzierung ihrer Handhabung zeigt. Hierzu gehört eben nicht die schlichte Hinrichtung…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Neuere Geschichte, Note: 1,0, Humboldt-Universität zu Berlin (Institut für Geschichtswissenschaften), Veranstaltung: Bilderkult, Bildersturm und Bilderflut in der frühen Neuzeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Hinrichtung als Strafe erfreute sich seit der Antike großer Beliebtheit und erreichte im Mittelalter die Blüte eines unerschöpflichen Straftriebes, was sich in der Häufigkeit der Anwendung und in der – zum Teil grotesken – Differenzierung ihrer Handhabung zeigt. Hierzu gehört eben nicht die schlichte Hinrichtung als Solches, sondern die Bestrafung in effigie, also die Hinrichtung eines nicht habhaft zu werdenden Straftäters, sei es aus einfacher Abwesenheit, oder weil der Delinquent einfach vor der Umsetzung des Strafmaßes verstorben war. Aber nicht nur die Hinrichtung als Höchstmaß der Strafe wurde in effigie angewandt, auch andere Bestrafungen wurden auf diesem Wege vollstreckt. Es überrascht vielleicht, aber erst im späten 19. Jahrhundert, mit Inkrafttreten des Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich (1872), verschwindet die Scheinbestrafung aus dem Strafrecht Preußens. Heute sind solche Scheinbestrafungen in keinem westeuropäischen strafrechtlichen Regelwerk nachweisbar, obgleich Strafen am Bildnis sehr wohl in Ländern außerhalb Europas und darüber hinaus im deutschen Brauchtum noch heute Anwendung finden. Eine geistes- und rechtsgeschichtliche Auseinandersetzung mit diesem Thema fand hauptsächlich Anfang des 20. Jahrhunderts statt und wird heute vor allem für rechtstheoretische Überlegungen des Verhältnisses zwischen Verbrechen und Strafe untersucht. An dieser Stelle seien die Schriften des Rechtshistorikers Karl von Amira erwähnt. Insbesondere seine Publikation zu den germanischen Todesstrafen bildet die Grundlage vieler aktueller rechts- und kunsthistorischer Arbeiten. In diverser Hinsicht unterliegen die Interpretationen und Schlussfolgerungen Amiras jedoch einer Neubewertung, weshalb als Zentrum der für diese Arbeit zugrundeliegenden Literatur das umfassende Werk des Volkskundlers und Kunsthistorikers Wolfgang Brückners dient: Ausnehmend detailliert und informativ ist seine Publikation „Bildnis und Brauch“ aus dem Jahre 1966. Um die Komplexität dieser Form der Bestrafung zu verstehen, wird sie im 4. Kapitel geistesgeschichtlich dargestellt, jedoch sind einleitend einige Ausführungen zum Begriff Effigies nötig. Ebenso muss in diesem Zusammenhang die Macht des Bildes und mithin ihr Ursprung in Form des Bildzaubers erläutert werden – zusammen mit dem Begriff Effigies bilden sie die zentralen Begrifflichkeiten, die für das Verständnis unabdingbare Voraussetzung sind.