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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Erster Weltkrieg, Weimarer Republik, Note: 2,7, Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig (Historisches Seminar, Abteilung Neuere Geschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: „Es ist kein Streit in dem niedrigen Sinne, […] sondern es handelt sich um Dinge, die wir anerkennen müssen als einen Kampf um Weltanschauungen […].“ So beurteile der seinerzeit ehemalige Braunschweigische Volksbildungsminister Otto Grotewohl in der Sitzung des Braunschweigischen Landtages vom 13. Februar 1923 die durch seinen Schulerlass…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Erster Weltkrieg, Weimarer Republik, Note: 2,7, Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig (Historisches Seminar, Abteilung Neuere Geschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: „Es ist kein Streit in dem niedrigen Sinne, […] sondern es handelt sich um Dinge, die wir anerkennen müssen als einen Kampf um Weltanschauungen […].“ So beurteile der seinerzeit ehemalige Braunschweigische Volksbildungsminister Otto Grotewohl in der Sitzung des Braunschweigischen Landtages vom 13. Februar 1923 die durch seinen Schulerlass vom 18. März 1922 angestoßene Braunschweiger Schulreform, die sich zu einem „Kulturkampf“ über den Stellenwert von Religion und religiösen Ideen in Schule und Gesellschaft zwischen den gesellschaftlichen Lagern der Arbeiterbewegung und des Bürgertums im Freistaat Braunschweig entwickelt hatte. Der angesprochene Streit sollte sich bis zum Ende des republikanischen Systems von Weimar hinziehen und neben anderen Konfliktpunkten dazu beitragen, dass Arbeiterbewegung und Bürgertum in Braunschweig einander unversöhnlich gegenüberstanden. Im Verlauf dieses Disputs folgten weitere Schulerlasse des jeweils regierenden Lagers, die den jeweils zuvor erarbeiteten oppositionellen Erlass aufhoben, was zu weiteren Verhärtungen der Fronten und machtpolitischer Entfremdung von den Inhalten führte. Wie viel Aufsehen dieser Streit um religiös-gesellschaftliche Werte und kulturpolitische Ideologien im Freistaat Braunschweig erregte, zeigen vor allem die temporären politischen Debatten im Braunschweigischen Landtag, sowie die scharfzüngige mediale Diskussion der stark polarisierenden Braunschweiger Tageszeitungen. Ziel dieser Ausarbeitung soll es sein anhand der Protokolle des Braunschweigischen Landtages und anhand ausgewählter Braunschweiger Tageszeitungen diese Diskussionen um die „religiöse“ Braunschweiger Schulreform nachzuzeichnen und im Hinblick auf die ideologische und gesellschaftliche Unvereinbarkeit von bekennendem evangelischem Bürgertum und religionskritischer Arbeiterbewegung zu interpretieren. Die Arbeiterbewegung argumentierte in diesem Zusammenhang für ihre Einschränkung der religiösen Inhalte im Schulbetrieb vor allem gegen die alte Macht der Kirche und gegen ein reaktionäres Bürgertum, dass die Religion als zwingend sittlich bildend ansah. Dabei wurde von sozialdemokratischer Seite mit der verfassungsmäßigen Glaubens- und Gewissensfreiheit argumentiert und gegen einen religiösen Zwang. Für das Bürgertum auf der anderen Seite war diese Einschränkung ein Verstoß gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit.