Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 14,0 Punkte, Justus-Liebig-Universität Gießen, Veranstaltung: Seminar der Universitäten Gießen und Lutzern über: „Die Charta der Vereinten Nationen als Verfassung der Staatengemeinschaft?“, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beschäftigt sich mit UN-Charta als Ausgangspunkt des völkerrechtlichen Menschenrechtssutzes Ausgehend von der These: "Der Menschenrechtsschutz der UN-Charta ist als kleinster gemeinsamer Nenner der humanitären Überzeugungen der Staaten die Verfassung für des internationalen Menschenrechtsschutzes." widmet sich die Arbeit zunächst dem Begriff der Menschenrechte und einem Definitionsversuch. Anschließend werden - mangels eines Kataloges in der Charta - die einzelnen Bezugspunkte der Charta zum Menschenrechtsschutz dargestellt und sodann die Formelle Bedeutung des Menschenrechtsschutzes für die Entwicklun eines völkerrechtlich erarbeiteten Systems der Menschenrechte analysiert. Nachdem der Charakter der Bestimmungen anvisiert wird setzt sich die Arbeit mit der Rolle der Charta und der UN für die internationalen Menschenrechtsabkommen (AEMR, IPBPR und IPWSKR) auseinander. Schließlich wird die materiell-rechtliche Funktion des Menschenrechtsschutzes in der Charta sowie die Unmittelbare Geltung des Menschenrechtsschutzes aus der Charta sowie deren Erzwingbarkeit durchleuchtet. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf den UN Hochkommissar für Menschenrechte, die Durchsetzungsmöglichkeiten der UN selber und der Mitgliedsstaaten, sowie auf die Auswirkungen der Menschenrechte auf Kapitel VII UN-Charta gelegt. Die Arbeit wurde für ein Völkerrechtliches Block-Seminar der Universitäten Luzern(CH) und Gießen(BRD) geschrieben und durch einen mündlichen Vortrag in Lutzern ergänzt der ebenfalls Einfluss auf die Endnote hatte.