Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 13 Punkte, Universität zu Köln (Institut für internationales Privatrecht), Veranstaltung: Seminar: Schutz der Bürgergesellschaft durch das Zivilrecht - Zivilrechtliche Reaktionen auf diskriminierende Akte einzelner, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beschäftigt sich mit der Class Action im Antidiskriminierungsrecht der USA. Insbesondere wird dargestellt, welchen Einfluss die Class Action auf Klagen im Bereich der Diskriminierung einzelner Personen und ganzer Gruppen von Menschen hat. Zunächst wird erörtert, was die, dem deutschen Recht fremde, Class Action ist. Hierbei wird zunächst ein verkürzter Blick auf ihre Entstehungsgeschichte geworfen. Im Anschluss daran findet eine intensive Auseinandersetzung mit den der Class Action zugrundeliegenden Voraussetzungen, insbesondere mit der Rule 23, und deren Wirkungen statt. Zudem wird dargesellt, welche Anforderungen bei der Durchführung der Class Action zu beachten sind und herausgearbeitet, welche Besonderheiten bei antidiskriminierungsrechtlichen Class Actions zu beachten sind. Zur Verdeutlichung folgt eine Darstellung der Class Action anhand von Fallbeispielen aus dem Antidskriminierungsrecht. Abschließend findet eine Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten der Übertragung der Class Action auf das Deutsche Recht statt, wobei hier besonders auf eventuelle Vor- oder Nachteile eingegangen wird. In diesem Kontext wird auch dargestellt, inwiefern das Institut der Class Action im europäischen Ausland existiert, bzw. in welchen konkreten Formen. Hier werden insbesondere auch die Verbandsklagen erläutert und mit der Class Action verglichen, wobei Verbandsklagen in Deutschland, Frankreich, Griechenland, den Niederlanden und im spanischen Recht berücksichtigt werden.