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Die CSU und die zweite Kammer - zwischen Parteienkritik und parlamentarischen Regulativ (eBook, PDF) - Posmik, Kai
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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Freie Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut), Veranstaltung: Die CSU - Bayerische Staats- und Hegemonialpartei, Sprache: Deutsch, Abstract: Als sich der 8. Februar 1998 seinem Ende zuneigte und die Wahllokale zum Volksentscheid über die Zukunft des bayerischen Senats geschlossen und die ersten Prognosen bekannt gegeben wurden, war schnell klar, dass dieser Tag in die jüngere Geschichte des Freistaates eingehen würde. Mit fast 70 % 1 war eine zuvor wohl selbst von den…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Freie Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut), Veranstaltung: Die CSU - Bayerische Staats- und Hegemonialpartei, Sprache: Deutsch, Abstract: Als sich der 8. Februar 1998 seinem Ende zuneigte und die Wahllokale zum Volksentscheid über die Zukunft des bayerischen Senats geschlossen und die ersten Prognosen bekannt gegeben wurden, war schnell klar, dass dieser Tag in die jüngere Geschichte des Freistaates eingehen würde. Mit fast 70 % 1 war eine zuvor wohl selbst von den Initiatoren nicht für möglich gehaltene Mehrheit der Wähler für eine vollständige Abschaffung dieses unter allen Ländern der Bundesrepublik einmaligen Phänomens einer Zweiten Kammer. Während man in Bayern von einem „Wendepunkt in der politischen Kultur“ 2 sprach, schüttelten nicht wenige im übrigen Bundesgebiet den Kopf, hatten sie doch von einem Senat zuvor noch nie etwas gehört. Und in der Tat, für viel Aufregung sorgte diese Zweite Kammer nicht, in den etwas mehr als vier Jahrzehnten ihrer begrenzten Existenz. Sie sollte es allerdings auch nicht, denn konzipiert und in der bayerischen Verfassung normiert war der Senat lediglich als ein begutachtendes und beratendes Gremium (Art. 40 BV). 3 Seine Möglichkeiten beschränkten sich darauf, gegen vom Landtag vorgelegte Gesetze „begründete Einwände“ zu erheben (Art. 41 BV), ein Änderungsgebot war damit allerdings nicht verbunden. Eine Tatsache, die den Senatsgegnern immer wieder in ihrer Fundamentalkritik bestärkte und schließlich auch das Hauptargument der Abschaffungsbewegung gewesen ist: Seine augenscheinliche Überflüssigkeit. Ob diese Kritik berechtigt war oder nicht, wird hier nicht zu thematisieren sein, zumal der einerseits kritisierte, andererseits befürwortete Senat nicht mehr existiert. Vielmehr soll in dieser Arbeit der Frage nachgegangen werden, warum und wie die CSU den Gedanken der Zweiten Kammer so vehement verfolgte, sei es zunächst im Vorbereitenden Verfassungsausschuss oder später in der Verfassungsgebenden Landesversammlung des Jahres 1946. Und dass die Idee der Zweiten Kammer in Bayern eine genuin christlich-soziale war, die vor allem bei Sozialdemokraten und Kommunisten auf strikte Ablehnung stieß, ist heute wie damals unstrittig. Dabei verfolgte die CSU ihr ehrgeiziges Ziel vor allem unter zwei Aspekten: Erstens sollten die Mitglieder der Zweiten Kammer nicht durch allgemeine Wahlen berufen werden, hätte man doch dann einen zweiten Landtag gehabt.