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  • Format: PDF

Masterarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 2,0, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beschäftigt sich mit der DAC 6-Richtlinie. Hierzu wird zu Beginn die Richtlinie analysiert. Daran anschließend wird die deutsche Umsetzung genauer untersucht. Im dritten Schritt erfolgt die Betrachtung der polnischen, niederländischen und österreichischen Umsetzung, um im letzten Schritt einen Vergleich der vier nationalen Umsetzungen durchzuführen. Nachdem im Juni 2017 ein Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission veröffentlicht wurde,…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 2,0, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beschäftigt sich mit der DAC 6-Richtlinie. Hierzu wird zu Beginn die Richtlinie analysiert. Daran anschließend wird die deutsche Umsetzung genauer untersucht. Im dritten Schritt erfolgt die Betrachtung der polnischen, niederländischen und österreichischen Umsetzung, um im letzten Schritt einen Vergleich der vier nationalen Umsetzungen durchzuführen. Nachdem im Juni 2017 ein Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission veröffentlicht wurde, erfolgte mit der Verabschiedung der DAC 6-Richtline die endgültige Richtlinie, die von den Mitgliedsstaaten bis zum Dezember 2019 umgesetzt werden muss. Diese verpflichtet sogenannte Intermediäre zur Anzeige bestimmter Steuergestaltungen, die anschließend innerhalb der EU geteilt werden. So bestehen in Deutschland mit den §§ 137 - 138b AO bereits seit längerem Anzeigepflichten für ausländische Sachverhalte. Darüber hinaus gab es bereits im Jahr 2007 einen Gesetzesentwurf, der verpflichtende Meldungen von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen zur Folge haben sollte, jedoch scheiterte. Bei Betrachtung über die deutschen Grenzen hinaus, wird zudem deutlich, dass bereits eine Vielzahl von Staaten Anzeigepflichten implementiert haben. Es war jedoch festzustellen, dass die Steuergestaltungen in den letzten Jahren immer wieder an Komplexität und Aggressivität gewannen. Insbesondere durch die fehlende Abstimmung der verschiedenen Staaten entstanden eine Vielzahl von Steuergestaltungsmodellen, die zwar oftmals legal, jedoch nicht von den jeweiligen Staaten intendiert waren und somit Minderungen von Steuereinahmen zu verzeichnen waren. Insbesondere bekannte Konzerne wie Amazon oder Google nutzten solche Gestaltungen. Des Weiteren gelangten immer wieder, teils durch Veröffentlichungen wie den Panama Papers oder Paradise Papers, Steuergestaltungen wie beispielsweise Cum/Ex an die Öffentlichkeit, was die Brisanz weiterhin förderte. Aufgrund dessen nahm sich die OECD dem BEPS-Problem an und stellte mit dem Aktionspunkt 12 Maßnahmen vor, die solchen Gestaltungen entgegenwirken sollten. Diese Maßnahmen nahm die EU zum Anlass, die DAC 6- Richtlinie zu entwickeln. Obwohl die Richtlinie den Großteil der späteren nationalen Umsetzungen vorgibt, bestehen in der Richtlinie mehrere Passagen, die abweichende nationale Gesetze zur Folge haben können. Zudem können die Mitgliedsstaaten weitergehende Möglichkeiten ergreifen, um individuelle Gesetze zu verabschieden.

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