Essay aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1, Humboldt-Universität zu Berlin (Institut für Geschichtswissenschaften), Veranstaltung: Hauptseminar: Livius und Machiavelli, Sprache: Deutsch, Abstract: In den Discorsi erscheint Machiavelli als großer Kritiker einer tyrannischen Herrschaftsform. In diesem Zusammenhang setzt er sich mit der römischen Diktatur auseinander. Er erläutert ihre Vorteile und Zweckmäßigkeiten und will damit die Stimmen widerlegen, die diese römische Institution kritisierten oder gar als Vorstufe der Tyrannei ansahen. Im folgenden möchte ich Machiavellis Beschreibung der römischen Diktatur mit seiner antiken Vorlage, der Römischen Geschichte des Livius, vergleichen und auf seine Unterschiede bzw. Versäumnisse untersuchen. Die römische Diktatur war für Machiavelli deshalb von Bedeutung, da er in ihr einen überaus geeigneten Weg sieht, einerseits Gefahren von einem Staat abzuwenden, andererseits durch ein System der zeitlichen Begrenztheit zu verhindern, dass ein Herrscher zu mächtig wird und letztlich dem Gemeinwohl schadet. Auch wenn er auf bestimmte Eigenheiten der römischen Gesellschaft zu sprechen kommt (wie die Unverdorbenheit des römischen Volkes, Disc. I, 34) so versucht er doch, Parallelen zwischen der antiken Einrichtung und dem frühneuzeitlichen politischen System in Venedig herzustellen, im engeren Sinne die Stellung des Großen Rates (Disc. I, 50) oder bestimmte Sonderrechte innerhalb der Bürgerschaft (Disc. I, 34). Machiavelli geht anders mit dem Komplex der römischen Diktatur um als Livius. Letzterer bewertet in seiner Geschichte nicht das Amt an sich, sondern die jeweils handelnden Personen. Er verzichtet darauf Stellung zu beziehen, ob er die Einsetzung eines Diktators für gerechtfertigt hält oder nicht, beurteilt allerdings oft die Männer, die dieses Amt bekleiden. Ein gutes Beispiel ist die Lobpreisung des Postumius Tubertus - die Wirren um dessen Einsetzung sind Thema in Disc. I, 50 bei Machiavelli - als vorzüglichen Diktator (Livius IV, 29,5). Auch eine exakte zusammenhängende Definition des Amtes fehlt bei Livius. 502 v. Chr. nach dem Raub der Sabinerinnen und im Schatten eines herannahenden Krieges sollen die Römer das erste Mal auf die Diktatur zurückgegriffen haben (Livius II, 18). Livius schreibt zwar, dass das Gesetz vorschrieb, als Diktator einen Senator einzusetzen, die eingeschränkte Amtszeit (sechs Monate) und die uneingeschränkte Befehlsgewalt werden aber erst zu späteren Zeitpunkten erwähnt. Hier wird deutlich, dass es Livius mehr um die Schilderung der Ereignisgeschichte als um die genaue Definition des Amtsbereichs innerhalb der römischen Verfassung ging. [...]