Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Germanistik - Linguistik, Note: 2+, Technische Universität Chemnitz (Germanistik), Sprache: Deutsch, Abstract: Karl Bühler ordnete in seinem Organon-Modell (1934) dem Sprachzeichen die Grundfunktionen der Darstellung, des Ausdrucks sowie des Appells zu 1 . Dies bedeutet, daß ein Sender (Sprecher, Schreiber) einem Empfänger (Hörer, Leser) etwas über einen Gegenstand oder einen Sachverhalt mitteilt. Genauso verhält es sich bei Gesetzestexten: Dem Bürger werden Gebote und Verbote mitgeteilt. Doch von wem erfolgt diese Mitteilung? Oftmals bleibt der Sender hier im Unklaren. Roland Harweg fragte zu Recht, wer den Gesetzestext eigentlich äußere 2 . Er kommt zu dem Schluß, daß der Gesetzgeber - bestehend aus den Parlamentariern (Legislative), sowie aus den den Gesetzestext entwerfenden und (...) unterzeichnenden Personen 3 der Verantwortungsträger ist. Wenn also klar ist, wer die Gesetze schreibt, weshalb ist es dann so schwierig den Verantwortlichen in den Paragraphen selbst auszumachen? Dies liegt an den zahlreichen Passiv-Konstruktionen und der damit verbundenen Deagentivierung in Gesetzestexten. Im Rahmen dieser Arbeit möchte ich untersuchen, warum der Gesetzgeber sich hinter diesen Passivkonstruktionen versteckt. Anhand des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland 4 werde ich deutlich machen, welche Ziele man mit der Passivverwendung verfolgt und ob diese erreicht werden. Des weiteren möchte ich klären, inwiefern das Passiv in Gesetzestexten sogar überflüssig ist und vermieden werden kann.
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