Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Neuere Geschichte, Note: 2,0, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Sprache: Deutsch, Abstract: „Wir sind verloren […] Wir werden in dieser schrecklichen Revolution zugrunde gehen“ Dies rief die Königin Marie Antoinette, Gemahlin von Ludwig XVI, als ihre Kammerzofe bei ihr eintraf. Der Grund dafür war, dass König Ludwig XVI. im August 1792 drei Tage lang mit seiner Familie in einer engen, stickigen Loge der Parlamentsschreiber festgehalten wurde, währenddessen: „[…] er Augenzeuge der Beschlüsse der Parlamentarier wurde, die zur Aufhebung der Monarchie führten.“ Im Verlauf der Tage wurde die Überwachung des Herrscherpaares immer strenger, bis schließlich Ende des Jahres die Schuld des Königs, wenn auch nicht für die gesamten Franzosen, so doch für die überwiegende Volksmeinung von Paris außer Zweifel stand. Kann der König angeklagt werden? Diese Frage ist Grundlage der Debatte, die am 7. November 1792 begann und im Konvent breit diskutiert wurden ist. Im Verlauf dieser Arbeit soll die Debatte auf den juristischen Rahmen einer Möglichkeit des Königsprozesses untersucht werden. Dabei wird besonders auf die unterschiedlichen Argumentationen der Abgeordneten im Konvent eingegangen. Unterstützen sollen dabei vor allem die Quellen: Kann der König angeklagt werden? vom 7. November 1792, die Debatte über das Recht den König vor Gericht zu stellen vom 13. November 1792 und letztlich vom 3. Dezember 1792 die Quelle, Robespierre greift in die Debatte ein. Bei den Quellen handelt es sich um zeitgenössische Konventprotokolle.