Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, inwiefern Eigennamen innerhalb der deutschen Lexik einen ,Sonderstatus' einnehmen und versucht die Eigenart der Propria durch definitorische Abgrenzung gegenüber den Appellativa zu bestimmen. Die Untersuchung beschränkt sich der Übersichtlichkeit wegen auf die Eigennamenklassen der Personen- und Ortsnamen, die als die eigentlich ,prototypischen' Propria aufgefaßt werden können. Berücksichtigt werden demnach Forschungsergebnisse der Anthroponomastik und Toponomastik, nicht aber solche der Ergonomastik, Praxonomastik und Phänonomastik.
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