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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, Sprache: Deutsch, Abstract: Ausschüsse sind nach § 62 Abs. 1 GOBT "vorbereitende Beschlussorgane". Sie tragen zur Entlastung des Bundestags bei der Gesetzgebung bei und kontrollieren gleichzeitig Regierung und Beamtenapparat. Da die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse, die an das Plenum ergehen, von diesem auch meist übernommen werden, kommt ihnen…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, Sprache: Deutsch, Abstract: Ausschüsse sind nach § 62 Abs. 1 GOBT "vorbereitende Beschlussorgane". Sie tragen zur Entlastung des Bundestags bei der Gesetzgebung bei und kontrollieren gleichzeitig Regierung und Beamtenapparat. Da die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse, die an das Plenum ergehen, von diesem auch meist übernommen werden, kommt ihnen in ihrer teilhabenden legislativen Funktion eine nicht unwichtige Rolle bei der Ausarbeitung von Gesetzen zu. Nach Art. 20 Abs. 1 und 2 GG ist die BRD ein "demokratischer und sozialer Bundesstaat", denn "alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke durch Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung (...) ausgeübt." Auch für die Ausschüsse erhebt sich somit die Forderung der demokratischen Legitimation. Diese Hausarbeit geht im Folgenden der Frage nach, inwiefern Aufbau und Arbeitsweise von Ausschüssen dieser Forderung gerecht werden. Dabei soll das Augenmerk insbesondere auf die Opposition gerichtet werden und auch auf die Ministerialbeamten in den Ausschüssen, deren demokratische Legitimierung eher problematisch ist. Mit Hilfe der gewonnenen Ergebnisse soll im Anschluss gezeigt werden, dass der oft negativ konnotierte Begriff "Ausschussparlament" durchaus auch Vorzüge aufweist. Als Beispiel für die Untersuchung wird der Auswärtige Ausschuss dienen, der zu den gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüssen gehört (Art. 45 a Abs. 1 GG). Das untersuchte Material stammt im Falle der Beispiele aus einer Informationsbroschüre des Deutschen Bundestags über den Auswärtigen Ausschuss und im Falle der allgemeinen theoretischen Daten von Handbüchern über Aufbau und Funktionen des Deutschen Bundestags. Die Arbeit gliedert sich in eine Untersuchung des Aufbaus, des Zuständigkeitsbereichs und der Arbeitsweise der Ausschüsse allgemein und speziell des Auswärtigen Ausschusses. Den Abschluss bilden eine Zusammenfassung und Bewertung der Vor- und Nachteile eines Ausschussparlaments anhand eines konkreten Beispiels aus dem Bereich des Auswärtigen Ausschusses.

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