Die Durchsetzung allgemeiner Interessen durch unabhängige Institutionen wie Zentralbanken, Verfassungsgerichte oder die EU-Kommission führt nicht generell zu einem Demokratiedefizit. Herkömmliche Demokratietheorien, die auf Montesquieus Gewaltenteilungsmodell aufbauen, diagnostizieren bei unabhängigen Institutionen außerhalb der Gerichtsbarkeit dagegen grundsätzlich ein solches. Sie sind aber als überholt anzusehen, weil sie zwar als Maßstab für demokratische Institutionen eine gleichwertige Berücksichtigung von Interessen einfordern, aber nicht berücksichtigen, dass Interessen je nach Politikfeld unterschiedliche Durchsetzungsfähigkeit besitzen. Die Durchsetzungsschwäche einiger allgemeiner Interessen wie z.B. Währungsstabilität oder Begrenzung von Staatsverschuldung kann mit den Entscheidungsstrukturen unabhängiger Institutionen besser überwunden werden als durch parlamentarische Willensbildung. Mittels einer Zusammenführung der Neuen Institutionenökonomie und klassischer Demokratietheorie bezieht Stephan Bredt diesen Zusammenhang zwischen der Struktur einer Institution und ihrem Einfluss auf den politischen Entscheidungsprozess als grundlegendes Element in die Bewertung der demokratischen Legitimation von Institutionen ein. Er begründet so, in welchen Politikfeldern unabhängige Institutionen demokratisch legitim sind. Damit zeigt er, dass die Diskussionen um das Demokratiedefizit unabhängiger Institutionen und der EU, die diese Aspekte bisher nicht systematisch berücksichtigen, auf veralteten und inkonsistenten Annahmen beruhen. Geboren 1972; Studium Rechtswissenschaften in Freiburg und München; Licence en Droit in Grenoble; 2004 Promotion; Referent für Sozialpolitik im Bundestag.
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