Inhaltsangabe:Einleitung: Es sind noch ca. zwei Jahre, bis sich die währungspolitische Landschaft in Europa grundlegend verändern wird. Spätestens am 1. Januar 1999 beginnt die dritte Stufe der Europäischen Währungsunion. So ist es im Vertrag von Maastricht festgelegt worden, der auch durch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurde. Der Vertrag von Maastricht sieht die Errichtung einer Europäischen Zentralbank bzw. eines Europäischen Systems der Zentralbanken vor, das eine einheitliche europäische Geldpolitik im gesamten Währungsgebiet realisieren soll. Die Deutsche Bundesbank ist spätestens ab dem 1. Januar 1999 integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken. Zuvor hat sie über vier Jahrzehnte hinweg die deutsche Mark zur zweitwichtigsten Reservewährung der Welt gemacht. Die Deutsche Bundesbank ist ein erfolgreiches Modell einer modernen Zentralbank, das in das Europäische System der Zentralbanken eingeht. Daher ist ein direkter und konkreter Vergleich beider Zentralbanksysteme bezüglich ihrer Kompetenzen und Funktionen notwendig. Gang der Untersuchung: Ziel vorliegender Arbeit ist es, einen Vergleich beider Zentralbanksysteme bezüglich ihrer Kompetenzen und Funktionen zu realisieren. Deshalb wird jedes der beiden Zentralbanksysteme zunächst in sich abgeschlossen dargestellt, um abschließend einer vergleichenden Analyse unterzogen werden zu können. In Abschnitt 2 vorliegender Arbeit wird die Deutsche Bundesbank untersucht. Mit der geschichtlichen Entwicklung der deutschen Zentralbanken seit 1875 wird der Themenkomplex der Deutschen Bundesbank begonnen. Anschließend wird der institutionelle Rahmen der Deutschen Bundesbank erörtert. Darauf aufbauend werden die rechtlichen und wirtschaftspolitischen Kompetenzen und Funktionen der Deutschen Bundesbank untersucht, bevor das geldpolitische Instrumentarium der Deutschen Bundesbank Gegenstand der Erörterung ist. In Abschnitt 3 vorliegender Arbeit wird die Europäische Zentralbank respektive das Europäische System der Zentralbanken untersucht. Auch bei diesem Abschnitt ist das gleiche Procedere angemessen, wie bei Abschnitt 2 vorliegender Arbeit, um eine einheitliche analytische Untersuchung zu gewährleisten. Als erstes wird die geschichtliche Entwicklung des Europäischen Systems der Zentralbanken erörtert. Danach wird der institutionelle Rahmen der Europäischen Zentralbank / des Europäischen Systems der Zentralbanken untersucht. Im Anschluss werden die rechtlichen und [...]
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