Diese Arbeit wurde im Rahmen des EUCOR-Masterstudiengangs der Universitäten Freiburg, Basel und Strasbourg von der Universität Basel im Jahr 2010 als Masterarbeit angenommen. Der Autor beschäftigt sich mit den nicht-akzessorischen Grundpfandrechten im deutschen und schweizerischen Recht und stellt diese rechtsvergleichend dar. Anlässlich von Reformen in beiden Rechtsordnungen werden Vor- und Nachteile beider Systeme herausgearbeitet und abschließend Anregungen und Verbesserungsvorschläge aufgezeigt.