Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - 1848, Kaiserreich, Imperialismus, Note: 2, Otto-Friedrich-Universität Bamberg (Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte unter Einbeziehung der Landesgeschichte), Veranstaltung: Die Märzrevolution von 1848/49, Sprache: Deutsch, Abstract: „Erinnerungen – Das ist ja beinahe das Einzige, was die mühe- und schmerzvolle Arbeit eines ganzen Jahres uns hinterlassen hat! Die äußeren Erfolge dieser Arbeit, beziehendlich die Ursachen ihrer Erfolglosigkeit ausführlich und mit vollkommen historischer Objektivität zu schildern, dürfte erst einer späteren Zeit und einer abgeklärteren Stimmung gelingen.“2 Als Karl Biedermann 1849, in dem Jahre, in dem die Reichsverfassung zunächst erwartungsvoll verkündet wurde, dann scheiterte, und mit ihr die ganze Märzrevolution, legte er ein Programm zugrunde, das allen späteren historischen Arbeiten zu diesem Thema als Basis dienen sollte: Ausführlich und unter Wahrung völliger historischer Objektivität berichten. Schon allein aus Platzgründen muss die vorliegende Arbeit jedoch von erstgenanntem Postulat teilweise abweichen. Getragen von der Überzeugung, dass der Verfassungskatalog von 1849 nicht isoliert betrachtet werden kann, bemüht sich die Arbeit, dem Leser zunächst eine Mindestbasis an Voraussetzungen und Grundlagen zu vermitteln, bevor die Verfassung – ihrem inneren Aufbau folgend – in ihren Grundzügen näher erläutert wird, wobei der Grundrechtskatalog als besonders wichtiger Teil der Verfassung exemplarisch intensivere Behandlung erfährt. Anschließend wird auf zentrale Probleme bei der Umsetzung der Verfassung eingegangen und versucht, in problemorientierter Erörterung Gründe des Scheiterns herauszustellen. Mit einem Bewertungsversuch und dem Verweis auf weiterführende Aspekte (Nachwirkungen und offene Fragen) endet die Arbeit im vollen Bewusstsein, die ungeheure lokale und soziale Breite der Ereignisse von 1848/49, die sich im Verfassungswerk widerspiegeln, nur bruchstückhaft erfasst zu haben. So bleiben beispielsweise die langwierigen, hin und her wogenden Verfassungsdebatten in der Paulskirche ohne detaillierte Erläuterung unberücksichtigt. Ebenso werden die verfassungsrechtlichen Interessen einzelner politischer Gruppierungen nur ansatzweise benannt Die Arbeit will dem Leser mit der Betrachtung bewusst ausgewählter Problembereiche in die Lage versetzen, zu bestimmten Fragen der Verfassungsgeschichte von 1849 kritisch Stellung nehmen und eigenständig Antworten zu zentralen Problemkomplexen finden zu können. [...] 2 K. Biedermann, 1849, S. III.