Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 2,3, Technische Universität Dresden, Sprache: Deutsch, Abstract: „Deutschland braucht Europa, aber Europa braucht auch Deutschland.“ Theodor Heuss, der erste deutsche Bundespräsident, beschreibt in diesem historischen Zitat vortrefflich die schwierige Situation Europas hinsichtlich des Lissabon-Vertrags in den Jahren 2008 und 2009. Dem vorausgegangen waren Bestrebungen, die europäische Union infolge des Vertrags von Lissabon zu reformieren und gleichsam schlanker in ihrer Administration auszugestalten. Die Vertreter der 27 Mitgliedsstaaten unterzeichneten den Lissabon-Vertrag am 13. Dezember 2007. Aufgrund von immensen Schwierigkeiten bezüglich der Ratifikation, so etwa besonders durch das ablehnende Referendum Irlands, konnte der Vertrag erst knappe zwei Jahre später, am 01. Dezember 2009, völkerrechtlich anerkannt werden. Auch in Deutschland führten die Zustimmungen zu den Reformierungsbestrebungen durch den Deutschen Bundestag und Bundesrat zu erheblichen Schwierigkeiten, denen schlussendlich ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts folgen sollte. Anlässlich beider mehrheitlicher Einwilligungen durch die genannten Organe wurden im Mai 2008 insgesamt sechs Verfahren durch Abgeordnete des Deutschen Bundestags sowie durch die Fraktion DIE LINKE beim Bundesverfassungsgericht eingeleitet. Sie begründeten ihre Klagen hinsichtlich des Verstoßes gegen die Artikel 20 Absatz I und II, 23 Absatz I, 79 Absatz III GG sowie gegen die Rechte des Bundestags als legislatives Organ und beantragten gleichsam den Erlass einer einstweiligen Anordnung sowie den Erlass auf andere Abhilfe. Aufgrund dessen musste das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil in Bezug auf die Bedingungen und Grenzen der europäischen Union fällen. Es galt, den Vertrag von Lissabon sowie das deutsche Begleitgesetz auf die Vereinbarkeit mit dem deutschen Grundgesetz zu überprüfen. Zusammenfassend ist zu konstatieren, dass jenes Grundsatzurteil eine Entscheidung darstellt, „die das Verhältnis zwischen nationalstaatlicher Souveränität und europäischer Integration zu justieren sucht.“ Jenes Verhältnis wird im folgenden Teil dieser Arbeit genauer analysiert und dargestellt, sodass Aussagen hinsichtlich der Deutungsmacht der Instanz Bundesverfassungsgericht generiert werden.