§ 77a SGB V bildet die Rechtsgrundlage für die Kassenärztlichen Vereinigungen, zur Erledigung "neuer Aufgaben" gegenüber vertragsärztlichen Leistungserbringern eine Dienstleistungsgesellschaft zu gründen. Hendrik Bernd Sehy stellt den sozialrechtlichen Bezug der normierten Dienstleistungsaufgaben zum System der vertragsärztlichen Versorgung her, erarbeitet Vorgaben zur Gründung und zum Betrieb der Dienstleistungsgesellschaft und zeigt verfassungsrechtliche Grenzen ihrer Tätigkeit auf.
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