Ulrike Andersch unternimmt eine umfassende Analyse der im 18. Jahrhundert geführten Diskussion über die Frage, ob der Büchernachdruck ohne Zustimmung des Erstverlegers oder Autors rechtmäßig sei. In deren Rahmen gelang es den Zeitgenossen allmählich, eine Theorie eines geistigen Eigentums zu entwickeln. Dafür untersucht die Autorin knapp 500 juristische, philosophische, kameralistische und literarische Quellen und berücksichtigt nicht nur rechtshistorische Fragen, sondern auch buchhandels-, wirtschafts-, sozial-, mentalitäts- und literaturgeschichtliche Aspekte. Hierdurch gelingt es ihr, eine weitere Entwicklungsstufe auf dem Weg zum modernen Urheberrecht herauszuarbeiten, welche bisher bestehende Schwierigkeiten einer befriedigenden Einordnung zahlreicher zeitgenössischer Quellen beseitigt. Damit entwirft sie ein überzeugendes Gesamtbild der Urheberrechtsgeschichte im 18. Jahrhundert. Geboren 1983; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth; 2007 Erstes Juristisches Staatsexamen; wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Bayreuth sowie Mitglied des DFG-Graduiertenkollegs 'Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit'; 2012 Zweites Juristisches Staatsexamen; Staatsanwältin im Bezirk des Oberlandesgerichts München und des Oberlandesgerichts Bamberg; 2017 Promotion; seit 2016 Richterin am Amtsgericht im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg.
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