Magisterarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europas - Neueste Geschichte, Europäische Einigung, Note: 1,3, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Historisches Seminar), Sprache: Deutsch, Abstract: „Nichts ist endgültig geregelt, was nicht gerecht geregelt ist“ (Abraham Lincoln) Diesen Leitsatz des 16. Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika zitierten die Vertriebenenverbände in diversen Publikationen der Nachkriegszeit, wenn sie rechtfertigen wollten, warum sie noch immer eine Notwendigkeit für die Wiedereingliederung ihrer Heimatgebiete östlich von Oder und Neiße sahen. Der in ihren Augen ungerechte Status Quo der deutsch-polnischen Grenze ließ die Vertriebenen bis in die 80er Jahre hinein darauf hoffen, doch nicht durch den Heimatverlust die großen Verlierer des Zweiten Weltkriegs in Deutschland zu bleiben. Die immer größer werdende Distanz zur politischen Realität war dabei spätestens seit dem Warschauer Vertrag Anfang der 70er Jahre offensichtlich. Eine Lösung der Grenzfrage, die auch für die Vertriebenen akzeptabel erschien, wurde immer unwahrscheinlicher. Da sie insgesamt die am stärksten betroffene Personengruppe der Grenzfrage waren und zugleich auch den hartnäckigsten Widerstand gegen eine endgültige Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze offenbarten, wird ihnen ein größeres Augenmerk gewidmet als in den meisten anderen Schriften zum Wiedervereinigungsprozess üblich. Die Vertreibung als eines der schlimmsten menschlichen Schicksale im Kontext des Zweiten Weltkrieges lag Ende der 80er Jahre bereits mehr als vierzig Jahre zurück. Der Ostblock litt zunehmend unter einer wirtschaftlichen Instabilität und die Ideen Michail Gorbatschows von Perestroika und Glasnost begannen, sich auch in Mitteleuropa durchzusetzen, als die Diskussion über die deutsch-polnische Grenze in Deutschland neu entfacht wurde. Zurück lag zu diesem Zeitpunkt bereits ein jahrelanger Kampf der Vertriebenen um das Recht auf eine Rückkehr in die angestammte Heimat. Anfangs wurde dieser Kampf von der Bundesregierung noch energisch unterstützt, später fand sich der westdeutsche Teilstaat im Zuge der Neuen Ostpolitik mit der bestehenden Situation ab, ohne sie rechtswirksam und endgültig anzuerkennen. Auf dieses Provisorium bezogen sich die Gruppen in der Bundesrepublik, die bei der Neuordnung Deutschlands durch den inneren Zusammenbruch der DDR auf die Rechtskontinuität des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 setzten und die politisch umstrittene Wiedereingliederung Hinterpommerns, Ostbrandenburgs, Schlesiens und Ostpreußens forderten.