Studienarbeit aus dem Jahr 2025 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Bergische Universität Wuppertal, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Frühjahr 2023 publizierte das Bundesministerium der Finanzen ein Diskussionsentwurf mit Plänen zur Einführung einer E-Rechnungspflicht zwischen Unternehmern in Deutschland. Mit der Veröffentlichung einher ging die an verschiedene Fachverbände gerichtete Bitte um Stellungnahme. Unter Berücksichtigung der Rückmeldungen der Verbände wurden entsprechende Ansätze im Herbst 2023 im Rahmen des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (im Folgenden "Wachstumschancengesetz") konkretisiert und mit Verabschiedung ebendieses am 27. März 2024 beschlossen. Mit Veröffentlichung des BMF-Schreibens zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung (im Folgenden "E-Rechnung") bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025, wurden am 15. Oktober 2024 auch die korrespondierenden Verwaltungsanweisungen publik. Doch nicht nur in Deutschland gibt es nationale Initiativen zur verpflichtenden E-Rechnungsstellung. Als erster EU-Mitgliedsstaat hat Italien bereits 2019, anders als viele andere Staaten zum damaligen Zeitpunkt, nicht nur erste B2G-Ansätze verfolgt, sondern bereits für B2B-Transaktionen eine E-Rechnungspflicht eingeführt. In gewisser Weise steht über all dem jedoch eine Initiative der Europäischen Union, mit welcher auf internationaler Ebene nach einheitlichem Fortschritt gestrebt werden soll: VAT in the Digital Age (im Folgenden "ViDA"). Am 8. Dezember 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission Richtlinienvorschläge zur Modernisierung des Mehrwertsteuersystems, um den Gegebenheiten des sogenannten digitalen Zeitalters gerecht zu werden. Teil dessen ist unter anderem das langfristige Ziel der Einführung digitaler Meldepflichten sowie der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung. Nach ca. zwei von Verhandlungen geprägten Jahren, wurde mit Pressemitteilung vom 5. November 2024 bekanntgegeben, dass der Rat der Europäischen Union eine Einigung über ein Maßnahmenpaket erzielen konnte, welches möglichst zeitnah in Kraft treten soll. Somit nehmen nach den anfänglich primär auf den B2G-Bereich gerichteten Ansätzen, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene, nun also auch die Initiativen im B2B-Bereich zunehmend Fahrt auf. [...]
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