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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Theologie - Sonstiges, Note: Sehr Gut, Universität Wien (Institut für Rechtsphilosohie), Veranstaltung: Seminar: Kirchliche und staatliche Eherechtsentwicklung im Vergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Ehe kann aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet werden, beispielweise aus soziologischer, psychologischer, philosophischer, kirchenrechtlicher oder staatsrechtlicher Sicht. In dieser Arbeit wird das Hauptaugenmerk auf die eherechtlichen Bestimmungen und Vorgaben der evangelischen Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses in…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Theologie - Sonstiges, Note: Sehr Gut, Universität Wien (Institut für Rechtsphilosohie), Veranstaltung: Seminar: Kirchliche und staatliche Eherechtsentwicklung im Vergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Ehe kann aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet werden, beispielweise aus soziologischer, psychologischer, philosophischer, kirchenrechtlicher oder staatsrechtlicher Sicht. In dieser Arbeit wird das Hauptaugenmerk auf die eherechtlichen Bestimmungen und Vorgaben der evangelischen Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses in Österreich unter Einbezug der historischen Entwicklung gelegt. Vorweggenommen sei angemerkt, dass eigentlich jede konfessionell geschlossene Ehe auf rechtsverbindlichen Grundlagen aufbaut. Wenn zwei Menschen heiraten, ergeben sich aus der ehelichen Verbindung Rechte und Pflichten, die sowohl im Kirchenrecht als auch im Zivilrecht verankert sind. Das kirchliche Eherecht beruht auf der Lehre und Sichtweise der jeweiligen Kirche über die Ehe. Im Folgenden wird die Evangelische Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses begrifflich erläutert sowie ihre historische Entwicklung im Reformationszeitalter kurz dargestellt. Der daran anschließende geschichtliche Rückblick auf die Wurzeln für das Eheverständnis der Reformatoren, ausgehend von der damals vorherrschenden römisch-katholischen Lehre, soll in Abgrenzung dazu Luthers Ansichten zur Ehe als „weltlich Ding“ darlegen. Im kanonischen Recht ist die Ehe ein Sakrament, die Reformatoren bestreiten unter Bezugnahme auf Stellen im Neuen Testament die „Sakramentalität“ der Ehe. Das Eherecht unterliegt nicht der eigenen Kirche, sondern wird weltlichen Gerichten überantwortet. Die Befürwortung oder Ablehnung der Ehe als Sakrament hat Auswirkungen auf die Form der Eheschließung und die Zulassung zu einer möglichen Trennung der Ehe. Die Evangelische Kirche thematisiert auch die Frage der Ehelosigkeit und Jungfräulichkeit. Im Gegensatz zur römisch-katholischen Kirche lehnten die Reformatoren allerdings den Zölibat ab. In der Arbeit wird die Position Luthers dazu diskutiert.