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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 2,7, Universität Siegen (Alte Geschichte), Veranstaltung: Recht und Gesellschaft in der römischen Antike, Sprache: Deutsch, Abstract: In seinem Werk "de officiis" beschreibt Cicero die Bedeutung der Ehe für das römische Staatswesen. Sie sei "seminarium rei publicae", also die Keimzelle des Staates. Ihr galt demzufolge ein selbstverständliches öffentliches Interesse. Diese Arbeit befasst sich mit der Bedeutung der Familie für den Staat und vor allem mit der Frage, inwiefern Kaiser Augustus, mit Hilfe…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 2,7, Universität Siegen (Alte Geschichte), Veranstaltung: Recht und Gesellschaft in der römischen Antike, Sprache: Deutsch, Abstract: In seinem Werk "de officiis" beschreibt Cicero die Bedeutung der Ehe für das römische Staatswesen. Sie sei "seminarium rei publicae", also die Keimzelle des Staates. Ihr galt demzufolge ein selbstverständliches öffentliches Interesse. Diese Arbeit befasst sich mit der Bedeutung der Familie für den Staat und vor allem mit der Frage, inwiefern Kaiser Augustus, mit Hilfe seiner Ehegesetzgebung, die "patria potestas" der römischen Familienväter minimiert beziehungsweise außer Kraft gesetzt hat. Schwerpunktmäßig sollen hier die Beschlüsse der "lex Iulia de maritandis ordinibus" vorgestellt und analysiert werden. Ein Problem der Authentizität dieses Gesetzes ergibt sich daraus, dass der Gesetzestext nicht in geschlossener Form überliefert ist, er musste hingegen aus verschiedenen literarischen Quellengattungen, sowie epigraphischem Material rekonstruiert werden. Die wichtigsten Quellen sind an dieser Stelle Kommentare späterer, nicht augusteischer Juristen, deren Umfang Zeugnis von der rechtsalltäglichen Bedeutung der lex gibt. Die lex Iulia de maritandis ordinibus ist nach Ernst Baltrusch mit einiger Sicherheit in das Jahr 18 v. Chr. zu datieren, zusammengefasst beinhaltet sie die Pflicht zur Ehe für alle römischen Bürger innerhalb eines bestimmten Alters und innerhalb eines bestimmten Rahmens.

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