Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, European Business School - Internationale Universität Schloß Reichartshausen Oestrich-Winkel (Department of Accounting and Control), Veranstaltung: Seminar: Betribliche Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: In der öffentlichen Diskussion kursieren derzeit zahlreiche Vorschläge zur Reform des deutschen Einkommensteuerrechts. Dabei sticht der Entwurf des Heidelberger Steuerkreises, einer Gruppe von Steuerexperten um den Heidelberger Professor Manfred Rose, besonders hervor. Während Steuerreformen in der Vergangenheit, genau wie die meisten Reformvorschläge, lediglich auf die Bemessungsgrundlage und den Einkommensteuertarif abstellen, zielt die Einfachsteuer auf die Reformierung des gesamten Steuersystems. Dies erscheint notwendig, da bisher gerade die verstärkte Ausnutzung von Steuervergünstigungen zu einer Erosion der Bemessungsgrundlage führt. Daraus ergibt sich eine ineffiziente Kapitallenkung und eine stärkere Belastung höherer Einkommensklassen durch die Tarifprogression wird letztendlich auch nicht erreicht. Gerade wegen der Komplexität des derzeitigen Steuersystems fordert selbst die Finanzverwaltung eine grundlegende Vereinfachung des Systems durch großzügige Pauschalierungen und den Abbau von Ausnahmeregelungen. Dies hätte eine Entlastung auf Seiten der Behörden zur Folge und würde eine schnellere Abwicklung der Steuererklärungen ermöglichen. Sinnvoll erscheint dies auch, da die derzeitige Fehlerquote der Finanzämter deutlich über 50% liegt und ein Finanzamt bereits „als ein hervorragend geführtes Amt“ gilt, wenn es eine Fehlerquote von 49% erreicht. Daraus lässt sich schließen, dass eine Steuerreform das momentane System grundlegend und nachhaltig verändern muss, um die tief verwurzelten Missstände zu beheben. Dies nahm sich der Heidelberger Steuerkreis vor und schlug Mitte des Jahres 2001 mit dem Entwurf des Einfachsteuergesetzes (EFStG) ein konsumorientiertes Steuersystem vor, welches die Einmalbelastung von Einkünften in lebenszeitlicher Sicht und die Vereinfachung des derzeitigen Systems zum Ziel hat (§§ 1, 2 EFStG). Die Einfachsteuer besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen: der persönlichen Einkommensteuer und der Gewinnsteuer. Sie ersetzt im Wesentlichen das Einkommensteuergesetz (EStG), das Kdas Körperschaftsteuergesetz (KStG) und das Gewerbesteuergesetz (GewStG) sowie zahlreiche ergänzende Gesetze, Ausnahmeregelungen und Durchführungsverordnungen. Im Folgenden werden zur Erörterung der Frage, ob die Einfachsteuer eine Alternative für Deutschland ist, die die Schwächen des derzeitigen Systems überwindet, zunächst die Anforderungen an ein Steuersystem herausgearbeitet (2). [...]