Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Christian-Albrechts-Universität Kiel, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Im Wesentlichen erfolgt die Reduzierung der Personalkosten durch Stellenabbau, Änderungskündigungen, Versetzung innerhalb des Konzerns oder durch endgültige Aufhebungsverträge oder Aufhebungsverträge mit einer weiterführenden Beschäftigung im Betrieb/Konzern oder Auffanggesellschaft. Als Beispiel für eine Vielzahl von Abfindungsverträgen sei die Adam Opel AG aufgeführt, bei der bis 2007 ca. 6.000 Stellen in Deutschland durch Abfindungsvereinbarungen abgebaut werden. Die effektivste Reduzierung der Lohn- und Lohnnebenkosten wird für den Arbeitgeber jedoch durch Entlassungen erreicht. Um bei diesen Rationalisierungsmaßnahmen streitige Auseinandersetzungen zu vermeiden, leistet der Arbeitgeber oftmals im Rahmen eines Aufhebungsvertrages oder eines Vergleichs Ausgleichszahlungen, die soziale Härten abmildern sollen und als "Abfindung" oder "Entlassungsentschädigung" bezeichnet werden. In der Regel werden Abfindungen in einer Summe zu einem bestimmten Zeitpunkt, gezahlt, deren Höhe sich aus den jeweiligen gesetzlichen oder vertraglichen Ansprüchen des Arbeitnehmers bestimmt. Die Abfindungszahlung kann aber auch in Form einer Einmal- oder Mehrfachzahlung erfolgen. Dabei sind nicht nur Geldleistungen denkbar, sondern auch Sachzuwendungen (z. B. bei Outplacementberatung). Die arbeitsrechtlich bedingte Zahlung von Abfindungen wird steuerrechtlich privilegiert, da das Einkommensteuerrecht dem Arbeitnehmer für Abfindungen steuerliche Vorteile gewährt. Soweit die Auflösung des Dienstverhältnisses vom Arbeitgeber veranlasst oder gerichtlich ausgesprochen wird, ist die Abfindungszahlung bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuerbefreit (§ 3 Nr. 9 EStG). Diese Grenze erhöht sich mit zunehmender Betriebszugehörigkeit und zunehmendem Alter. Ansonsten gilt nach §§ 24 Nr. 1 i. V. m. 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG ein ermäßigter Steuersatz. Mit dem Ziel, die einkommensteuerliche Behandlung von Arbeitnehmerabfindungen umfassend darzustellen, erfolgt zunächst ein kurzer Überblick über die betriebliche Abfindungspraxis. Die Erläuterung, was das Einkommensteuerrecht unter dem Begriff der Abfindung versteht, wird der einkommensteuerlichen Behandlung der Arbeitnehmerabfindungen vorangestellt. Nach der Klärung einiger problematischer Einzelfälle folgt ein kurzes Besteuerungs-Beispiel und abschließend eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse.
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