Die Sicherungsfunktion des Strafverfahrens hat in den letzten Jahren zunehmend öffentliche und kriminalpolitische Aufmerksamkeit erfahren. Besonders die Sicherungsverwahrung wird intensiv diskutiert. Hier ergeben sich auffällige Parallelen zur vorläufigen Unterbringung. So müssen etwa beide Maßnahmen grundsätzlich nicht zeitlich befristet werden. Dadurch wird jedoch stark in das Grundrecht des Straftäters und auch desjenigen eingegriffen, der noch nicht verurteilt wurde. Dies wirft existenzielle Fragen auf: Ist eine solche Freiheitsentziehung dadurch zu rechtfertigen, dass sie gleichzeitig dem Schutz der Gesellschaft dient? Dürfen psychisch Kranke nach dem gleichen Maßstab behandelt werden wie psychisch Gesunde? Um eine Antwort auf diese Fragen zu geben, untersucht Carolin Gütschow die Grundlagen der Menschenrechte, der Gleichbehandlung und der Unschuldsvermutung. Zugleich verdeutlicht sie, wie stark der Wunsch nach umfassender Sicherheit die Grundlagen des Strafprozesses beeinflussen kann.
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