Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,0, Fachhochschule Trier - Umwelt-Campus, Standort Birkenfeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Seminararbeit befasst sich mit der Elternzeit (§15 ff. BEEG) als den arbeitsrechtlichen Teil des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG), der alle wesentlichen Regelung darüber enthält. Auf das Elterngeld als sozialrechtlichen Teil wird nur soweit eingegangen, wie es im Zusammenhang mit der Elternzeit von Bedeutung ist. Folgende Blickwinkel werden in der Seminararbeit thematisiert: Auf der einen Seite steht der Arbeitnehmer, der die Elternzeit und eventuell die Verlängerung in Anspruch nimmt und auf der anderen Seite steht der Arbeitgeber, der die Elternzeit nicht nur rechtlich und in seiner Personalplanung beachten muss, sondern sich auch über einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit ernsthafte Gedanken machen muss, im Einzelfall sogar betriebliche Interessen und die familiären Interessen des Arbeitnehmers abwägen. Weiterhin soll die Chancengleichheit von Frauen im Beruf verbessert und die Elternzeit für Väter gefördert werden
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