Im Rahmen der Unternehmensfinanzierung durch die Emission sogenannter Debt Produkte stellen sich für die Kommunikation mit Investoren diverse hochgradig praxisrelevante rechtliche Fragen. Der folgende Beitrag setzt sich zunächst damit auseinander, unter welchen Voraussetzungen ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder einer entsprechenden Behörde eines anderen europäischen Landes gebilligter Wertpapierprospekt notwendig ist, um Anleihen und ähnliche Finanzierungsangebote zu nutzen. Des Weiteren wird dargestellt, welche Verhaltenspflichten im Hinblick auf die Kommunikation mit Investoren (bzw. der Öffentlichkeit) vor und während der Emission mit oder ohne Prospekt zusätzlich beachtet werden müssen und welche praktischen Probleme sich ergeben.
Der Inhalt
- Der Prospekt: Wann braucht man ihn? Was folgt daraus?
- Platzierung ohne Prospekt
- Weitere gesetzliche und börsenrechtliche Pflichten je nach Börsensegment
Die Zielgruppen
- Studierende und Dozierende der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, insbesondere Bank- und Kapitalmarktrecht
- Vermögensverwalter, Finanzanalysten, Verantwortliche in kapitalsuchenden Unternehmen und emissionsbegleitenden Banken sowie sonstige Emissionsbegleiter wie Marketingagenturen, Rechtsanwälte und Ratingagenturen
Die Autoren
Dr. Thorsten Kuthe und Madeleine Zipperle sind Rechtsanwälte bei der Wirtschaftskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Köln. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bereich des Aktien- und Kapitalmarktrechts.
Der Inhalt
- Der Prospekt: Wann braucht man ihn? Was folgt daraus?
- Platzierung ohne Prospekt
- Weitere gesetzliche und börsenrechtliche Pflichten je nach Börsensegment
Die Zielgruppen
- Studierende und Dozierende der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, insbesondere Bank- und Kapitalmarktrecht
- Vermögensverwalter, Finanzanalysten, Verantwortliche in kapitalsuchenden Unternehmen und emissionsbegleitenden Banken sowie sonstige Emissionsbegleiter wie Marketingagenturen, Rechtsanwälte und Ratingagenturen
Die Autoren
Dr. Thorsten Kuthe und Madeleine Zipperle sind Rechtsanwälte bei der Wirtschaftskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Köln. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bereich des Aktien- und Kapitalmarktrechts.
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