Akademische Arbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich BWL - Unternehmensgründung, Start-ups, Businesspläne, Note: 1,3, AKAD University, ehem. AKAD Fachhochschule Stuttgart, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel ist die Herausarbeitung der Frage, ob und unter welchen Bedingungen sich die Limited als Alternative zur GmbH anbietet. Dafür soll die Haftung der Direktoren und Gesellschafter, sowie die Besteuerung der Gesellschafter näher als Unterziel betrachtet und bewertet werden. Die Urteile "Inspire Art", "Überseering" und "Centros" des Europäischen Gerichtshofes (kurz EuGH) ermöglichen Unternehmen die Niederlassungsfreiheit. Dadurch können ausländische Gesellschaften nach Gründung im jeweiligen Inland ihren Verwaltungssitz in ein weiteres EU-Land verlegen. Seither besteht die Möglichkeit für deutsche Unternehmer eine Gesellschaft im Ausland zu gründen und deren Niederlassung nach Deutschland zu verlegen. Dabei müssen die Gesellschafter prüfen, ob sich die jeweilige ausländische Gesellschaftsform als vorteilhafter als eine deutsche Unternehmensform darstellt. Diese Problemstellung greif die Arbeit auf: Die britische Limited by shares (kurz Ltd.) bietet als ein Adäquat zur deutschen GmbH niedrige Gründungsvoraussetzungen und könnte als attraktive Alternative dienen. Da die Limited aber eine ausländische Gesellschaft ist und damit auch ausländische Gesetze, Verordnungen und Pflichten vorliegen, steigt die Komplexität in der Gründung und Handhabung.