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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 2,7, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Als Folge der weitreichenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in Sachen „Centros“ , „Überseering“ sowie „Inspire Art“ können sich Unternehmer bei der Wahl der Rechtsform neben deutschen auch für Rechtsformen aus dem Raum der Europäischen Union entscheiden. Insbesondere die in England weitverbreitete Rechtsform der private company limited by shares – nachfolgend englische Limited genannt – scheint Unternehmern eine Alternative zur deutschen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 2,7, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Als Folge der weitreichenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in Sachen „Centros“ , „Überseering“ sowie „Inspire Art“ können sich Unternehmer bei der Wahl der Rechtsform neben deutschen auch für Rechtsformen aus dem Raum der Europäischen Union entscheiden. Insbesondere die in England weitverbreitete Rechtsform der private company limited by shares – nachfolgend englische Limited genannt – scheint Unternehmern eine Alternative zur deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu bieten. Dies spiegelt die Fülle an Diskussionsbeiträgen in der Fachliteratur wider. Jedoch ist die in vielen Fällen „reißerische“ Werbung als Entscheidungsgrundlage nicht sachdienlich und zum Teil irreführend. In den nachfolgenden Ausführungen werden in einer ökonomischen Analyse die Vor- und Nachteile einer in Deutschland tätigen englischen Limited im Vergleich zur GmbH dargelegt. Dabei wird insbesondere die Rechtsformwahl von potentiellen Unternehmern bei Neugründung betrachtet. Zudem beschränkt sich die Analyse der Vorteilhaftigkeit der Rechtsformwahl auf die Bereiche der Haftung der jeweiligen Gesellschaft, ihrer Gesellschafter sowie ihrer Geschäftsführer. Unter Haftung versteht man den unmittelbaren Zugriff eines Gläubigers auf das Vermögen einer bestimmten Person. Diese wird versucht sein, die Haftung auf ihr privates Vermögen aus-zuschließen. Durch die Wahl der Rechtsform einer GmbH oder einer englischen Limited kann der Unternehmer die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft beschränken. Die grundlegenden Charakteristika der beiden Rechtsformen werden in Kapitel 2 verdeutlicht. Darauf aufbauend erfolgt in Kapitel 3 der Vergleich der Rechtsformen in Bezug auf die Haftung. Eine zusammenfassende Würdigung schließt die Betrachtung ab.