Die Enquête-Kommission gehört zu den Instrumenten des gesetzgebenden Organs der Bundesrepublik Deutschland und verschafft diesem die Möglichkeit, unter Umständen unabhängig von der Regierung, Informationen zu einem speziellen Sachgebiet zu sammeln, die im laufenden politischen Entscheidungsprozess als Grundlage dienen sollen. Der Begriff "Enquête" stammt aus dem Lateinischen und bedeutet amtliche Untersuchung. In früherer Zeit wurde der Begriff als Bezeichnung für Untersuchungsausschüsse verwendet. Nach Einführung der Institution als solches wird begrifflich zwischen Enquête-Kommissionen und Untersuchungsausschüssen unterschieden. § 56 der Geschäftsordnung des Bundestages regelt die Arbeit der Kommission5 als Einrichtung, welche Themen zu untersuchen habe, die dem Bundestag "zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe" dienen sollen. Meistens sind zukunftorientierte, die breite Mehrheit der Bevölkerung betreffende Themen Kernpunkt der Enquêten, die durchaus auch legislaturübergreifend arbeiten können und sollen.
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