Studienarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,3, Kommunale Hochschule für Verwaltung in Niedersachen; ehem. Kommunale Fachhochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der öffentliche Arbeitgeber, wie es das Land Niedersachsen ist, gewinnt vor allem als sicherer Arbeitgeber immer mehr an Bedeutung. Die Personalstruktur des Landes Niedersachsen lässt jedoch erkennen, dass ein Rückgang an Beschäftigten zu verzeichnen ist. Der wichtigste Grund ist das erhöhte Durchschnittsalter und die zahlreichen Altersabgänge in den nächsten Jahren. Umso wichtiger ist es deshalb, geeignetes und qualifiziertes Personal zu finden, auszubilden und die erfolgreichen Absolventen in ein Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen. Denn nur durch ausreichendes Personal ist die Funktion der Verwaltung gewährleistet. In dieser Hausarbeit wird die Entlassung von Beamten auf Probe wegen Nichtbewährung in der laufbahnrechtlichen Probezeit thematisiert. Mit Blick auf die Personalsituation des öffentlichen Dienstes wäre die Entlassung von Beamten auf Probe folgenschwer. Der Dienstherr dürfte diese nicht in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernennen. Damit wäre der Personalbestand auf Dauer nicht gewährleistet. Es steht somit im Interesse des Dienstherrn, dass der Beamte seine Probezeit erfolgreich absolviert. Doch wie kann es passieren, dass Probebeamte aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden? Dabei gilt es insbesondere herauszufinden, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit die Bewährung bzw. endgültige Nichtbewährung des Beamten festgestellt werden kann. Weiterhin ist fraglich, unter welchen Bedingungen die Probezeit verlängert werden kann und ab welchem Zeitpunkt der Beamte aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen ist. Zunächst wird auf Allgemeines des Beamtenverhältnisses auf Probe und der laufbahnrechtlichen Probezeit eingegangen. Darauf folgt der Aspekt der Bewährung bzw. endgültigen Nichtbewährung. Dabei wird insbesondere sowohl auf die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung, als auch auf die Probezeitbeurteilungen Bezug genommen. Weiterhin werden auf Rechtsfolgenseite besonders die Verlängerung der Probezeit und die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe beleuchtet. Zum Schluss werden die Ergebnisse dieser Arbeit zusammengefasst.
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