Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1, Ludwig-Maximilians-Universität München, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung "Am 1. Mai 2003 um Mitternacht nahm der neue Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) seine Arbeit auf. Der RBB tritt die Gesamtrechtsnachfolge des Ostdeutschen Rundfunks Brandenburg (ORB) und des Senders Freies Berlin (SFB) an."1 Fusioniert aus zwei Sendern mit völlig unterschiedlichem Lebenslauf reiht sich der RBB mit seiner ersten Intendantin Dagmar Reim nun als jüngstes Kind in die ARD-Familie ein. Diese kann auf über 50 Jahre ständige Weiterentwicklung, Veränderung und Umorganisation ihrer einzelnen Rundfunkanstalten zurückblicken. Im Folgenden wird der Weg von den Nachkriegssendern unter der jeweiligen Besatzungsmacht zu den ersten Gründungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der BRD skizziert, das Ringen um einen Zusammenschluss in einer Arbeitsgemeinschaft geschildert, die allgemeinen und übergeordneten Aufgaben, wie die Gemeinschaftseinrichtungen, besprochen und die Anfänge des Deutschen Fernsehens dargestellt. Die Arbeit kann allerdings nur einen kurzen und bestimmt unvollständigen Ausschnitt der umfangreichen Rundfunkgeschichte beleuchten, umfangreich vor allem in dem Zeitraum wo "das Bedürfnis nach schneller Information und geistigem ,Dabeisein' unablässig wuchs, in dem die breitesten Volksschichten ihren Anteil an den Werken der Kunst und den Genüssen der Unterhaltung begehrten" (Walter Hagemann, 1954).2 ---- 1 ARD online. ARD intern. Neuer Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg. http://www.ard.de/intern/_beitrag/54/index.phtml 2 Hagemann, Walter. Fernhören und Fernsehen. Kurt Vowinckel Verlag, Heidelberg, 1954. S. 40.
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