Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Didaktik - Geschichte, Note: 1,7, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Geschichte), Veranstaltung: Soziale Frage und Sozialpolitik im Deutschen Kaiserreich, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Übergang von der feudalen zur bürgerlichen Gesellschaft im 19. Jahrhundert erlaubte es die Einführung von Maschinen viele Arbeiten durch Frauen und Kinder, die nur über geringe Muskelkraft verfügten, zu ersetzen. Es ergaben sich viele neue Möglichkeiten für die Beschäftigung von Kindern, so dass die Kinderarbeit sprunghaft anstieg. Als Folge kamen Fragen auf nach den Prioritäten in den Beziehungen von Staat – Gesellschaft – Unternehmen – Eltern zu dem Kind , das in der Fabrik arbeiten musste. Welche Interessen gegenüber dem Kind waren vertretbar? Warum war Kinderarbeit im 19. Jahrhundert überhaupt so selbstverständlich? Durfte der Staat nun, da das Verhältnis zwischen ihm und der Wirtschaft auf einer liberalen Basis organisiert ist, überhaupt eingreifen? Behielt der Staat eine soziale Verpflichtung gegenüber dem Kind oder musste ihm nicht mehr an der Entwicklung der Industrie auf Kosten des Kindes gelegen sein? Musste dem Staat die Sicherung der Subsistenz der Arbeiterfamilien und damit der sozialen Entlastung des Staates auf Kosten des Kindes wichtiger sein? Hatte der Staat eine moralische Verpflichtung gegenüber dem sittlichen Zustand der Kinder?1 Warum die Entwicklung zur Kinderschutzgesetzgebung erst so spät einsetzte und warum sie so schleppend vorankam soll im folgenden dargestellt werden. Dabei spiegeln die geschilderten Verhältnisse und Vorgänge Zusammenhänge wider, obwohl sie lokalen Charakter haben; am Konkreten lasst sich das Grundsätzliche erläutern.2 1 Vgl. Herzig, Arno: Kinderarbeit in Deutschland in Manufaktur und Protofabrik. In: Archiv für Sozialgeschichte,Bd.23, 1983, S. 350f. 2 Vgl. Lange, Siegfried.: Zur Bildungssituation der Proletarierkinder im 19. Jahrhundert, 1978, S13