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Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 10 Punkte, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: 7. Februar 1992: Vertrag über die Europäische Union1 . Bereits Artikel N Absatz 2 dieses Vertrages sah vor, daß 1996 eine Regierungskonferenz einberufen werden soll. Der Konferenz wurde die Aufgabe gegeben, "die Bestimmungen dieses Vertrags, für die eine Revision vorgesehen ist, in Übereinstimmung mit den Zielen der Artikel A und…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 10 Punkte, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: 7. Februar 1992: Vertrag über die Europäische Union1 . Bereits Artikel N Absatz 2 dieses Vertrages sah vor, daß 1996 eine Regierungskonferenz einberufen werden soll. Der Konferenz wurde die Aufgabe gegeben, "die Bestimmungen dieses Vertrags, für die eine Revision vorgesehen ist, in Übereinstimmung mit den Zielen der Artikel A und B zu prüfen." 10./11. Dezember 1993: Tagung des Europäischen Rates in Brüssel. Bereits zu diesem Zeitpunkt wird die Notwendigkeit einer Überprüfung der Bestimmungen bezüglich der Rolle des Europäischen Parlaments, der Zahl der Kommissionsmitglieder und der Stimmenverteilung im Rat festgestellt2 . Die Arbeitsweise der Organe soll auch allgemein effizienter gestaltet werden. 24./25. Juni 1994: Tagung des Europäischen Rates in Korfu. Zur Vorbereitung der Regierungskonferenz 1996 wird eine Reflexionsgruppe eingesetzt, die sich aus Vertretern der Außenminister der Mitgliedstaaten und dem Kommissionspräsidenten sowie zwei Vertretern des Europäischen Parlaments zusammensetzt3. Die Organe der Union sollen der Reflexionsgruppe Berichte über das Funktionieren des Vertrags vorlegen. Auf dieser Basis soll die Gruppe sodann "mögliche Verbesserungen im Geiste der Demokratie und Offenheit" untersuchen. Im Hinblick auf die anstehende Erweiterung der EU sollen auch die institutionellen Fragen, die Gegenstand der Erklärung von Brüssel (s.o.) waren, mit einbezogen werden. 10. April 1995: Bericht des Rates über das Funktionieren des EU-Vertrages. In dem Bericht wird selbstkritisch festgestellt, daß der Rat die neue Möglichkeit, mit qualifizierter Mehrheit abzustimmen, ebenso selten genutzt hat, wie die neuen Instrumente in den Bereichen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Innen- und Justizpolitik...

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