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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Mediengeschichte, Note: 1, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Historisches Seminar), Veranstaltung: Mediengeschichte im 20. Jahrhundert, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Fernsehen ist, wie alle Medien, nicht nur Vermittler, sondern auch Bestandteil des kulturellen Lebens, gleichgültig, ob man einen engen oder weiteren Kulturbegriff zugrunde legt. Die rechtliche Grundlage der Bildung und Kultur im Fernsehen bildet der „Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland“ vom 31. August 1991, der mit seiner…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Mediengeschichte, Note: 1, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Historisches Seminar), Veranstaltung: Mediengeschichte im 20. Jahrhundert, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Fernsehen ist, wie alle Medien, nicht nur Vermittler, sondern auch Bestandteil des kulturellen Lebens, gleichgültig, ob man einen engen oder weiteren Kulturbegriff zugrunde legt. Die rechtliche Grundlage der Bildung und Kultur im Fernsehen bildet der „Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland“ vom 31. August 1991, der mit seiner vierten Änderung am 1. Januar 2001 in Kraft getreten ist. In ihm heißt es sowohl für öffentlich-rechtliche als auch für private Programme: „Die Rundfunkprogramme sollen zur Darstellung der Vielfalt im deutschsprachigen und europäischen Raum mit einem angemessenen Anteil an Information, Kultur und Bildung beitragen.“ Im Nationalsozialismus waren Bildung und Information zu Propagandainstrumenten der Machthaber verkommen. Deshalb wiesen die Westalliierten den neu zugelassenen Rundfunkanstalten eine hervorragende Aufgabe bei der reeducation zu, der Erziehung der Deutschen zur Demokratie. Die Bedeutung, die die Siegermächte der Bildung beimaßen, zeigt sich auch daran, dass Bildung neben Unterhaltung und Information in den Rundfunkgesetzen der Länderparlamente der BRD als verbindlicher Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Anbieter definiert ist. Der Programmauftrag der Bildung und Kulturvermittlung wurde in Deutschland auf verschiedene Weise umgesetzt. Deshalb kann man in der BRD nicht nur von einem Bildungs- und Kulturfernsehen sprechen, da verschiedene Programmansätze und Organisationsformen möglich sind. Die Entwicklung der Bildung und Kultur im Fernsehen soll hier deshalb am Beispiel der Gründung und Entwicklung der Dritten Fernsehprogramme deutlich gemacht werden. An den Veränderungen der Ansprüche und den daraus folgenden Änderungen im Programmschema der Dritten kann man die Wandlung der Bildung und des Bildungsbedarfs im deutschen Fernsehen am besten beispielhaft darstellen. Die Entwicklung der Dritten soll anhand der Frage behandelt werden, ob sie an ihrem Bildungsauftrag gescheitert sind, oder ob sie – dem geänderten Bildungsbedürfnis Rechnung tragend – mit der Zeit gegangen sind.