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Wissenschaftliche Studie aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Soziologie - Krieg und Frieden, Militär, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Truppenführung (TF) 1910 kannte den Begriff der Gefechtsart noch nicht. Es werden lediglich der Angriff und die Verteidigung in ihren Vor- und Nachteilen beschrieben. Dabei wird sowohl das Begriffspaar Angriff und Verteidigung als auch das Begriffspaar Offensive und Defensive verwandt. Es ist bemerkenswert, dass sich schon hier der Begriff des „Begegnungsgefechts” findet und die Besonderheiten dieser, wie man sie heute bezeichnen würde, besonderen…mehr

Produktbeschreibung
Wissenschaftliche Studie aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Soziologie - Krieg und Frieden, Militär, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Truppenführung (TF) 1910 kannte den Begriff der Gefechtsart noch nicht. Es werden lediglich der Angriff und die Verteidigung in ihren Vor- und Nachteilen beschrieben. Dabei wird sowohl das Begriffspaar Angriff und Verteidigung als auch das Begriffspaar Offensive und Defensive verwandt. Es ist bemerkenswert, dass sich schon hier der Begriff des „Begegnungsgefechts” findet und die Besonderheiten dieser, wie man sie heute bezeichnen würde, besonderen Gefechtshandlung beschrieben werden. Auch die TF 21 kannte den Begriff der Gefechtsart noch nicht. Inhaltlich lässt sich feststellen, dass dort Angriff, Verfolgung, Verteidigung, hinhaltendes Gefecht und Abbrechen des Gefechts im Rahmen der Gefechtshandlungen beschrieben wurden. Daneben gab es ein Kapitel „Gefechte unter besonderen Verhältnissen“, wobei dort das hinhaltende Gefecht nochmals genannt wurde, was darauf hindeutet, dass es sich dabei nicht um eine eigenständige Gefechtsart handelte, sondern um eine besondere Gefechtshandlung. Die TF 33 nahm erstmals den Begriff der „Kampfart" auf und beschrieb den Angriff, die Verfolgung, die Abwehr mit ihren beiden Varianten Verteidigung und hinhaltender Widerstand, das Abbrechen des Gefechts und den Rückzug als Kampfarten. Die TF 56 als erste Truppenführungsvorschrift der Bundeswehr übernahm den Begriff der „Kampfarten" Als „Kampfarten“ wurden dabei Angriff, Verfolgung, Abwehr (mit den Unterpunkten Verteidigung, hinhaltender Kampf und Verzögerungsgefecht) und Abbrechen des Gefechts verstanden. Zusätzlich gab es ein eigenes Kapitel „Gefechte unter besonderen Verhältnissen", in dem z. b. der Ortskampf genannt wird. Erstmals handelte es sich nun bei der Verzögerung um eine der „Hauptkampfarten" und es wurden Sicherung, Aufklärung und Marsch erstmalig als „allgemeine Aufgaben" im Gefecht genannt und so aufgefasst. Die Tatsache, dass es in allen vorangegangenen Vorschriften Kapitel zur Thematik "Aufklärung, Sicherung und Marsch" gab, zeigt nur, dass schon damals die Wichtigkeit dieser Aufgaben erfasst wurde, aber die Begrifflichkeit als „Gefechtstätigkeit aller Truppen" ist neu.