Der Durchsuchung wird im Bereich des Strafrechts von der Gesetzgebung trotz erhöhter praktischer Relevanz wenig Aufmerksamkeit geschenkt, obwohl in der Durchsuchungspraxis eine vermehrte ungesetzliche Handhabung erfolgt. Angesichts dessen sieht sich das Bundesverfassungsgericht dazu veranlasst als Ersatzgesetzgeber zu handeln, um den Schutz des durch Art. 13 GG gewährleisteten elementaren Lebensbereichs des Einzelnen zuschützen. Die vorliegende Arbeit möchte mögliche Gründe für die mangelnde Beachtung des Durchsuchungsrechtes sowohl in der Bevölkerung als auch in der Legislative aufzeigen, wobei strafrechtliche, geschichtliche, verfassungsrechtliche sowie kulturelle Aspekte herangezogen werden.
Die Autorin
Catherine Anna Hasslinger ist Rechtsreferendarin am OLG München.
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Catherine Anna Hasslinger ist Rechtsreferendarin am OLG München.
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