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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Institut für Öffentliche Finanzen), Veranstaltung: Deutsche Finanzgeschichte des 20. Jahrhunderts, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit soll die Entwicklung der Umsatzsteuer in Deutschland vom Kaiserreich bis zur Gegenwart aufgezeigt werden. Hierzu wird zunächst in Kapitel zwei das Wesen einer allgemeinen Umsatzbesteuerung skizziert und die Vorgeschichte der Umsatzbesteuerung in Deutschland dargestellt. In den folgenden…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Institut für Öffentliche Finanzen), Veranstaltung: Deutsche Finanzgeschichte des 20. Jahrhunderts, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit soll die Entwicklung der Umsatzsteuer in Deutschland vom Kaiserreich bis zur Gegenwart aufgezeigt werden. Hierzu wird zunächst in Kapitel zwei das Wesen einer allgemeinen Umsatzbesteuerung skizziert und die Vorgeschichte der Umsatzbesteuerung in Deutschland dargestellt. In den folgenden Abschnitten des Kapitels drei werden die Fortentwicklung und die Bedeutung der Umsatzbesteuerung in Deutschland erläutert. Hierbei wird kurz auf die jeweils zugrundeliegenden finanzpolitischen Zusammenhänge und den jeweils geltenden Finanzausgleich, sowie Auswirkungen der Steuerharmonisierung innerhalb der Europäischen Union Bezug genommen. In Kapitel 4 schließt die Arbeit mit einem zusammenfassenden Fazit, das die Motivation zur Einführung und vorgenommenen Änderungen der Umsatzbesteuerung herausstellt. Die Umsatzsteuer (USt) ist die Steuer auf den Umsatz eines Unternehmens, die vom Unternehmer zu entrichten ist. Sie kann jedoch über den Preis auf den Kunden überwälzt werden, weshalb man von einer indirekten Steuer spricht. Johannes Popitz, Staatssekretär im Reichs-finanzministerium von 1925 bis 1929, führt als Wesen der Umsatzsteuer an, „dass der Steuerpflichtige – der Unternehmer – nur Steuerzahler, nicht auch Steuerträger sein soll“. Die Steuer soll damit wirtschaftlich den Endverbraucher belasten. Die Umsatzsteuer ist deshalb als Verbrauchsteuer einzustufen, die technisch jedoch als Verkehrsteuer ausgestaltet ist, da die Steuerpflicht an den Umsatzvorgang anknüpft. Auszugrenzen von der Betrachtung des Ansatzes einer allgemeinen Umsatzsteuer sind Systeme, in denen die zu entrichtende Steuer nicht am erzielten Preis des Umsatzes gemessen wird oder in denen nur einzelne Gegenstände oder Verkehrsvorgänge der Steuer unterliegen. Insofern ist nicht von einer allgemeinen Besteuerung auszugehen. Dem Grundgedanken der Umsatzsteuer folgende Besteuerungsweisen lassen sich bereits im Altertum finden. Hier treten diejenigen Staaten, „in deren wirtschaftlichem Leben Handel und Industrie eine nennenswerte Rolle spielen“, in den Vordergrund. Es sind jedoch im Verlaufe der Entwicklung der Umsatzsteuer unterschiedlich starke Ausprägungen des Gedankens auszumachen. Der Umsatzsteuer kam sowohl im griechischen System des 4. Und 5. Jahrhunderts, als auch im römischen System der Kaiserzeit im Gegensatz zu anderen Systemen des Altertums eine starke Bedeutung zu.