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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Politische Systeme allgemein und im Vergleich, Note: 1,3, Freie Universität Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Österreich gilt im internationalen Vergleich als der wohl zentralistischste aller Bundesstaaten. Der hohe Zentralisierungsgrad des österreichischen Systems wird dabei insbesondere an der relativen Machtlosigkeit des Bundesrates im Gesetzgebungsprozess, der Kompetenzverteilung zu Gunsten des Bundes und der fehlende Gerichtsbarkeit auf Länderebene festgemacht. Deutschland hingegen weist stärker föderale Züge auf und eines der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Politische Systeme allgemein und im Vergleich, Note: 1,3, Freie Universität Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Österreich gilt im internationalen Vergleich als der wohl zentralistischste aller Bundesstaaten. Der hohe Zentralisierungsgrad des österreichischen Systems wird dabei insbesondere an der relativen Machtlosigkeit des Bundesrates im Gesetzgebungsprozess, der Kompetenzverteilung zu Gunsten des Bundes und der fehlende Gerichtsbarkeit auf Länderebene festgemacht. Deutschland hingegen weist stärker föderale Züge auf und eines der Strukturmerkmale der Bundesrepublik ist die immer stärker ausgeprägte Politikverflechtung (besonders seit der Einführung der Gemeinschaftsaufgaben bei der Verfassungsreform von 1969), während das österreichische System eher weniger verflochten. So haben die deutschen Bundesländer eine reale Einflussmöglichkeit auf die Bundespolitik über den Bundesrat, für die österreichischen Länder besteht diese Möglichkeit dagegen so gut wie nicht. Statt dessen übernimmt die Landeshauptleutekonferenz diese Funktion teilweise. Die Landeshauptleute und Ministerpräsidenten üben ihre Macht also anscheinend über verschiedene Institutionen aus. Neben diesem wichtigen Unterschied ergibt sich noch ein weiterer dadurch, dass die Landeshauptmänner zusätzlich noch eine andere Funktion haben: Der Landeshauptmann ist im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung nämlich funktionell Bundesorgan und an die Weisung des jeweilig zuständigen Bundesministers gebunden, muss seinen Verwaltungsapparat auf Landesebene also in dessen Dienst stellen. Warum haben die Landeshauptleute im Vergleich zu den Ministerpräsidenten diese hier kurz skizzierte unterschiedliche Stellung im föderalen Gefüge ihres Bundesstaates? [...]