Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,7, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Entwicklung des Notariats in Deutschland findet seine Ursprünge im römischen Reich, in dem organisierte Schreiber, die Tabellionen, in Schreibstuben oder Schreibkammern auftragsmäßig Urkunden für Privatpersonen herstellten. Sie genossen Vertrauen und Glaubwürdigkeit und verliehen dadurch sich und ihrer Tätigkeit ein besonderes Ansehen. Doch war die Beruf des Notars auch ein Tummelplatz für schlecht oder gar nicht ausgebildete Personen, die sich mit Beurkundungen ein Zubrot verdienen wollten und so gab es vielerorts Klagen über Missstände. Eine erste rechtliche Regelung erfuhr das Notariat im deutschen Reich erst 1495 durch die Reichskammergerichtsordnung und der 1512 folgenden Reichsnotariatsordnung. Eine wirkliche Behebung der Missstände aber brachten diese beiden Verordnungen nicht. Trotz alledem gab es, weit vor den genannten gesetzlichen Regelungen, gebildete und verantwortungsbewusste Notare, die in hohen Ämtern tätig waren, hochangesehen und vertrauenswürdig. In der Folge des wachsenden Handels in den mittelalterlichen Städten des deutschen Reiches wurde es erforderlich, Verhandlungen zwischen zwei oder mehreren Handelspartnern urkundlich festzuhalten und rechtsgültig abzuschließen. Dafür brauchte man gebildete, rechtskundige Schreiber, die eine gründliche Ausbildung oder sogar ein Studium absolviert hatten. Auch Hamburg. als aufstrebende Handelsstadt hatte für diese verantwortungsvolle Tätigkeit angestellte Schreiber. Aus diesem Grund werden in dieser Arbeit zwei sehr bedeutende, für das Notariatswesen richtungsweisende, Hamburger Ratsnotare aus dem 13. Jahrhundert vorgestellt.
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