Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 2,0, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 14. Dezember 2012 beschloss der Bundesrat mit einer großen Mehrheit, dass man ein erneutes Parteiverbotsverfahren gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anstreben werde. Gegen Ende 2013 sollen entsprechende Anträge gestellt werden (Bundesrat 2013). Dieses Vorhaben wurde durch die Minister der Bundesländer angestoßen. Im Bundesrat einigten sich die Mitglieder, einen entsprechenden Antrag vorzubereiten. Der Bundesrat begründete seine Entscheidung damit, dass es sich bei der NPD um eine verfassungswidrige Partei handele und diese daher verboten werden müsse. Die freiheitlich demokratische Grundordnung (FdGO) und der Bestand der Bundesrepublik Deutschland (BRD) sei durch die Existenz der NPD gefährdet, da diese beides beseitigen wolle und eine aggressive Grundhaltung habe. Des Weiteren sei die NPD mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt (Bundesrat 2013). Anhand der aktuellen Brisanz des Themas des Parteiverbots lässt sich erkennen, dass Parteiverbote als rechtliches Mittel gesehen werden können, um den Bestand der Bundesrepublik vor inneren Feinden zu schützen. Nicht erst seit Bestehen der BRD, auch bereits in der ersten deutschen Republik, der Weimarer Republik (1919 – 1933), machte man von der Möglichkeit der Parteiverbote Gebrauch, um die Demokratie vor Verfassungsfeinden zu schützen und sie zu stabilisieren. Die Aufgabe dieser Arbeit wird es sein, zuerst die verfassungsrechtliche Position einer Partei in der jeweiligen Zeit auszuführen, die Möglichkeiten bzw. Wege eines Parteiverbots in der Weimarer Republik und der BRD darzustellen und beispielhaft auf ausgesprochene Parteiverbote einzugehen. Im weiteren Verlauf sollen die Probleme aufgezeigt werden, die sich in der Verbotspraxis der Weimarer Republik darstellten und welche Lehre daraus gezogen wurde bzw. welche Entwicklungen für die Möglichkeit eines Parteiverbots in der BRD stattfanden.